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Ehescheidung ohne obligatorische BedenkfristBern - Bei der einvernehmlichen Ehescheidung soll es keine obligatorische Bedenkfrist mehr geben. Die Rechtskommission (RK) des Ständerates schliesst sich dem Nationalrat an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.smw / Quelle: sda / Dienstag, 16. Juni 2009 / 19:45 h
Nach heutigem Recht kann das Gericht die Scheidung auf gemeinsames Begehren erst zwei Monate nach der Anhörung aussprechen. Weite Kreise erachten dies als praxisfremde Schikane, die in klaren Fällen eine rasche Scheidung verhindere.
Bei der einvernehmlichen Ehescheidung soll es keine obligatorische Bedenkfrist mehr geben. /
![]() Trotz der auch vom Bundesrat begrüssten Abschaffung der Bedenkfrist will auch die RK die Ehegatten vor übereilter Scheidung schützen. Sie will im Gesetz die Möglichkeit einer gerichtlichen Anhörung, die aus mehreren Sitzungen bestehen kann, schaffen. Die Vorlage geht ins Plenum.
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