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HarmoS-Abstimmung wird nicht verschobenBern - Die Abstimmung über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat im Kanton Bern kann am 27. September stattfinden. Ein Gesuch zweier Berner Stimmberechtigter, die eine Verschiebung gefordert hatten, hat das Bundesgericht abgewiesen.ht / Quelle: sda / Montag, 21. September 2009 / 15:34 h
Das Gericht kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass die Abstimmung keinen ins Gewicht fallenden Aufwand mehr verursacht, der sich hätte vermeiden lassen. Das Abstimmungsmaterial sei verteilt worden, und zudem finde gleichzeitig ein eidgenössischer Urnengang statt.
Das Bundesgericht weist demzufolge das Gesuch, die Abstimmung bis zum bundesgerichtlichen Urteil über die Beschwerde aufzuschieben, ab.
Das Gericht bewertete die Abstimmungsunterlagen nicht als irreführend. /
![]() In ihrer Beschwerde machen zwei Berner geltend, die Abstimmungsbotschaft zur HarmoS-Abstimmung sei irreführend. So werde darin in Aussicht gestellt, der Kanton Bern könne bezüglich Einschulung ab dem 4. Lebensjahr auch Ausnahmen zulassen. Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Schule sehe dies aber nicht vor.
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