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Nationalrat schützt Calmy-Rey und BundesratBern - Äusserungen vor der letzten EU-Abstimmung bleiben für Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ohne strafrechtliche Folgen.ht / Quelle: sda / Montag, 21. September 2009 / 15:43 h
Bei der Bundesanwaltschaft hatten SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ) und fünf weitere Personen gegen Calmy-Rey Anzeige erstattet, weil die Aussenministerin mit der Androhung ernstlicher Nachteile bei einem Nein zur Freizügigkeitsvorlage vom 8. Februar die Stimmberechtigten genötigt und so ins Stimmrecht eingegriffen habe.
Als zweite Kammer beschloss der Nationalrat mit 97 zu 35 Stimmen, auf das von der Bundesanwaltschaft zugestellte Dossier einzutreten und in der Folge die parlamentarische Immunität von Calmy-Rey nicht aufzuheben. Mit dem Ständerat kam er zum Schluss, Calmy-Rey habe nach den geltenden Grundsätzen informiert und mithin nichts Strafbares getan.
Calmy Rey habe nach geltenden Grundsätzen informiert, befand die Mehrheit des Rates. /
![]() Die SVP-Minderheit der Rechtskommission unter Luzi Stamm (AG) beantragte erfolglos, die Strafanzeige «formell korrekt» einem ausserordentlichen Staatsanwalt zu überweisen. Vor einem Entscheid der Räte über die parlamentarische Immunität müsse der ausserordentliche Staatsanwalt prüfen, ob die Anschuldigungen gegen Calmy-Rey strafrechtlicher Natur sind. «Politische Frage» Oppositionslos schützte der Nationalrat auch in einem andern Fall Mitglieder des Bundesrates. Er teilt die Meinung der Kommission und des Erstrates, dass den damals involvierten Bundesratsmitgliedern wegen der Vernichtung von Tinner-Akten schwerlich Amtsmissbrauch oder ungetreue Geschäftsführung anzulasten sei. Nach Ansicht der Räte hätte die Strafbehörde bei einer Aufhebung der Immunität zu einer politischen Frage Stellung nehmen müssen, was allein Aufgabe der parlamentarischen Aufsicht sei.
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