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Die Schweizer sind in Tripolis nicht vor Gericht erschienen

Tripolis/Bern - Zu ihrem Berufungsprozess in Tripolis sind die beiden in Libyen festgehaltenen Schweizer Max Göldi und Rachid Hamdani nicht erschienen - sie haben also die Schweizer Botschaft nicht verlassen. Der Prozess wurde auf nächstes Jahr verschoben.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 22. Dezember 2009 / 12:21 h

Dies erfuhr Amnesty International aus zuverlässiger Quelle, wie ihr Sprecher Daniel Graf der Nachrichtenagentur SDA sagte. Er betrachtet die Verschiebung des Prozesses als positiv: Die Bedingungen der Verteidigung würden sich somit eher verbessern. Noch immer fehle dem Verteidiger nämlich die Akteneinsicht.

Neuer Termin: 10. bzw. 14. Januar

Das Aussenministerium in Bern bestätigte, dass die beiden Schweizer in der Botschaft in Tripolis geblieben seien. Am Vortag hatte der libysche Anwalt der beiden Schweizer, Salah Zahaf, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP angekündigt, seine Mandanten wollten persönlich anwesend sein. Hamdani soll nun am 10. und Göldi am 14.



Max Göldi und Rachid Hamdani haben die Schweizer Botschaft nicht verlassen. (Symbolbild) /

Januar vor Gericht erscheinen. Weitere Prozesse gegen die beiden sollen Anfang Januar stattfinden: Am 2. Januar soll sich Göldi, am Tag darauf Hamdani, gegen den Vorwurf der illegalen wirtschaftlichen Tätigkeit verteidigen. Was ihnen konkret vorgeworfen wird, wissen sie nicht.

Ausreise seit Juli 2008 verweigert

Hamdani und Göldi leben in der Schweizer Botschaft. Sie dürfen seit Juli 2008 nicht aus Libyen ausreisen. Im August 2009 lockten die libyschen Sicherheitsbehörden sie unter einem Vorwand aus der Botschaft und brachten sie an einen unbekannten Ort. Sie wurden zu einer Anhörung gebracht, ohne dass ihr Anwalt anwesend war. Beim nun vertagten Prozess wird der Rekurs behandelt, den Hamdani und Göldi gegen ihre Verurteilung von Ende November eingelegt hatten. Ein libysches Gericht hatte sie damals in Abwesenheit zu 16 Monaten Gefängnis und einer Busse verurteilt, weil sie gegen Aufenthaltsbestimmungen verstossen haben sollen. Menschenrechtsorganisationen sprachen von einem unfairen Verfahren.

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