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Hollands «Todesengel» freigesprochen - Justiz irrteAmsterdam - Applaus im Gerichtssaal: Eine als «Engel des Todes» bezeichnete niederländische Krankenpflegerin ist sieben Jahre nach ihrer Verurteilung zu lebenslanger Haft freigesprochen worden.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 14. April 2010 / 19:53 h
Es habe nie hinreichende Beweise dafür gegeben, dass die heute 48-Jährige sieben Patienten - unter ihnen ein Baby - ermordet und die Tötung von drei weiteren versucht hat, urteilte ein Berufungsgericht in Arnheim. Vielmehr stehe nicht einmal fest, dass die «Opfer» überhaupt durch menschliches Zutun starben.
Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich nach der Urteilsverkündung bei der Krankenpflegerin. «Wir wissen, dass wir ihr Leiden nicht ungeschehen machen können, aber wir werden dafür sorgen, dass sie so schnell wie möglich wenigstens finanziell entschädigt wird», betonte ein Sprecher.
In Kommentaren hiess es, der Fall sei «einer der grössten Justizirrtümer der niederländischen Geschichte».
Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich nach der Urteilsverkündung bei der Krankenpflegerin. /
![]() Die Frau hatte stets ihre Unschuld beteuert. Nach Einleitung eines Berufungsverfahrens wurde sie 2008 nach sechs Jahren Haft vorläufig auf freien Fuss gesetzt. Zuletzt beantragte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Der Prozess war von führenden Juristen wegen einer sogenannten Kettenreaktion-Beweisführung kritisiert worden. Richter hatten zwei Mordvorwürfe als erwiesen eingestuft und unter Hinweis darauf bei den anderen Fällen eine «schwächere Beweisführung» akzeptiert. Als Motiv wurde der Angeklagten unterstellt, sie habe Schwerkranke «erlösen» wollen. Daran hielt die Justiz zunächst auch fest, nachdem ein Zeuge Angaben über eine solche Äusserung der Pflegerin zurückgezogen hatte.
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