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Freispruch für Appenzeller NacktwandererTrogen AR - Das Appenzell Ausserrhoder Kantonsgericht hat einen 47-jährigen Nacktwanderer freigesprochen. Gemäss Urteil sieht das Gericht den Tatbestand des «unanständigen Benehmens» nicht erfüllt. Die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken trägt der Staat.sl / Quelle: sda / Freitag, 28. Mai 2010 / 16:18 h
Der Mann stand am Donnerstag als erster Nacktwanderer in Trogen AR vor Gericht. Er war im vergangenen Oktober «födleblutt» auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. Eine Frau zeigte ihn an.
Der Mann war letzten Oktober «födleblutt» auf einem Wanderweg bei Herisau erwischt worden. (Symbolbild) /
![]() Die Busse von 100 Franken focht der Nacktwanderer an, so dass das Gericht die Sache beurteilen musste. Verteidigen liess sich der Herisauer durch Puistola Grottenpösch, den bekanntesten Schweizer Nacktwanderer. Dieser plädierte auf Freispruch vom Vorwurf des «unanständigen Benehmens» gemäss kantonalem Strafrecht. Der Nacktwanderer habe sich weder schamlos noch unanständig benommen.
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