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«Dringender Handlungsbedarf» beim Staatsschutz

Bern - Der Nachrichtendienst soll weiterhin auch Personen fichieren dürfen, die nicht verdächtig sind. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur jüngsten Fichenaffäre.

fkl / Quelle: sda / Freitag, 22. Oktober 2010 / 13:05 h

Im Sommer hatte die parlamentarische Aufsicht schwerwiegende Vorwürfe erhoben: Der Nachrichtendienst habe in den vergangenen Jahren im Umgang mit Daten die Gesetze nicht eingehalten, schrieb die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in einem Bericht. Er habe auf Vorrat Daten gesammelt, ohne diese auf ihre Relevanz zu prüfen. Am Freitag hat der Bundesrat nun seine Stellungnahme veröffentlicht. Er zeigt sich bereit, Änderungen vorzunehmen, vor allem bei der Überprüfung von Daten. Einen Teil der Vorwürfe weist der Bundesrat aber zurück. Er will denn auch nicht sämtliche Forderungen der GPDel erfüllen. Nichts ändern will der Bundesrat am Umgang mit so genannten Drittpersonen: Dem Staatsschutz soll es weiterhin erlaubt sein, Personen zu erfassen, die selbst nicht verdächtig sind, aber einen Bezug zu verdächtigen Personen oder Organisationen haben.

Fichierung Unbescholtener ist rechtmässig

In die Staatsschutz-Datenbank dürften zwar nur staatsschutzrelevante Daten Eingang finden, hält der Bundesrat fest.



Der Nachrichtendienst sammelte offenbar Daten auf Vorrat. /



Der Bundesrat kündigt «rechtliche Anpassungen» an.(Symbolbild) /

Dies schliesse aber nicht aus, dass «unbescholtene Bürger» rechtmässig in die Datenbank gelangen könnten. Würden Drittpersonen definitiv als unbedenklich eingestuft, seien die Daten zu löschen, schreibt der Bundesrat. Die GPDel hatte eine klare Definition von «Drittperson» gefordert. Dies lehnt der Bundesrat ab: Der Begriff sei bereits geregelt, erklärt er.

Abhängig von momentaner Betrachtung

Der Bundesrat stützt sich bei seiner Stellungnahme auf ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz. Demnach hat die Staatsschutz-Datenbank ISIS zwar «eher» den Charakter eines Verdachtsregisters. Dies bedeutet nach Ansicht der Juristen aber nicht, dass ausschliesslich Verdächtige eingetragen werden dürfen. Der Bundesrat hält fest, der Begriff der Staatsschutzrelevanz lasse sich nicht «mathematisch-exakt» ermitteln. Was als staatsschutzrelevant betrachtet werde, hänge auch von den momentanen politischen Bedingungen, den herrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen sowie der konkreten Bedrohungslage ab.

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