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Klage gegen UBS-Ex-Führung vor AktionäreZürich - Eine Klage gegen die Ex-Führung der Bank UBS wird wieder zum Thema: Der Jurist Hans-Jacob Heitz will die Aktionäre darüber abstimmen lassen, ob die Führungsriege des Jahres 2007 eingeklagt werden soll. Heitz sammelt Stimmen, um die Klage an der GV zu traktandieren.fest / Quelle: sda / Dienstag, 8. Februar 2011 / 21:57 h
Der Zürcher Jurist muss Aktien im Nennwert von 62'500 Fr. vertreten, um das Thema an der Generalversammlung (GV) vom 28. April 2011 auf das Tapet zu bringen. Der Nennwert einer UBS-Aktie beträgt 10 Rappen.
Bislang hat kein Gericht geklärt, wer für die Milliardenverluste bei der UBS verantwortlich ist. /
![]() Traktandierungsbegehren können bis zum 18. Februar eingereicht werden. Er habe bereits sehr gute Signale, sagte Heitz am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er erhalte Unterstützung von einer Organisation, deren Identität er nicht offenlegen wolle. Bislang hat kein Gericht geklärt, wer für die Milliardenverluste bei der UBS verantwortlich ist. Die aktuelle Leitung der UBS will nicht juristisch gegen die ehemalige Führung vorgehen, und auch vonseiten des Bundes ist keine Klage in Aussicht. Entlastung verweigert Aus heutiger Sicht belangt werden kann ohnehin nur die Bankführung des Jahres 2007 unter Präsident Marcel Ospel. Für jenes Geschäftsjahr ist der damaligen Leitung an der letzten UBS-GV die Entlastung verweigert worden. Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 hat die GV die so genannte Décharge aber erteilt; die Frist für Klagen lief somit Mitte Oktober 2010 ab. Falls die Klage an der GV traktandiert werden sollte, bleibt die Hürde hoch: Mehr als die Hälfte der vertretenen Aktionäre müsste dem Anliegen zustimmen.
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