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Banker zufrieden mit SteuerabkommenBasel - Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat am Mittwoch das Steuerabkommen mit Grossbritannien begrüsst. Das Abkommen sei im Interesse der Kunden, die finanzielle Privatsphäre steuerkonformer Kunden bleibe gewahrt.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 24. August 2011 / 22:52 h
Das Abkommen sei in den Grundzügen mit demjenigen mit Deutschland vergleichbar, schreibt die SBVg. Es baue den Kunden eine Brücke zur Steuerehrlichkeit unter Wahrung der finanziellen Privatsphäre. Der maximale Steuersatz zur Regelung der Vergangenheit betrage 34 Prozent. Für die meisten Kunden werde die effektive Belastung 20 bis 25 Prozent des Gesamtvermögens betragen.
Dank dem Abkommen kann der Finanzplatz Schweiz gemäss der SBVg die Vorwärtsstrategie umsetzen und steuerkonforme Vermögen anziehen und verwalten. Grossbritannien seinerseits erhält ohne Aufwand das ihm zustehende Steuersubstrat. Nicht zuletzt schaffen die Entkriminalisierung der Banken und ihres Personals sowie der erleichterte Marktzugang die Basis für ein zukünftiges Wachstum.
Positiv wertet die Vereinigung, dass Grossbritannien die Abgeltungssteuer dauerhaft als dem automatischen Informationsaustausch gleichwertig anerkennt. Die Vorauszahlung in Höhe von 500 Mio. Fr.
Banker begrüssen das Abkommen mit Grossbritannien. /
![]() zur Regularisierung von Altgeldern werde mit den erfolgenden Zahlungen der Kunden verrechnet. Fällig wird die Zahlung mit Inkrafttreten des Abkommens. Für Banken nicht gratis Das Steuerabkommen sei für die Banken nicht gratis, schreibt die SBVg. Die Umsetzung werde einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten. SBVg-Präsident Patrick Odier wurde im Communiqué mit den Worten zitiert, die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien seien wichtige Meilensteine für den Finanzplatz. Die Kunden hätten eine faire Lösung, um ihre Vermögen regularisieren zu lassen. Die Banken hätten ihre Treuepflicht wie versprochen gewahrt. Vom Bundesrat erwarten die Bankiers, dass er die beiden Abkommen schnell verabschiedet und dem Parlament vorlegt. Nur so sei der knappe Zeitplan bis zum Inkrafttreten 2013 einzuhalten. Mit interessierten europäischen Ländern sollte die Schweiz rasch weitere Verhandlungen aufnehmen.
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