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US-Anfragen nicht auf Einzelfälle beschränktBern - Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten ermöglicht den US-Behörden offensichtlich auch Gruppenanfragen. Dies zeigt ein Zusatzbericht des Bundesrats zum Abkommen mit den USA.bert / Quelle: sda / Sonntag, 28. August 2011 / 23:07 h
Ausrisse aus dem Bericht zuhanden der Bundesversammlung druckte die Zeitung «Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe ab. Demnach werden auch amerikanische Ersuchen behandelt, die nicht auf konkreten Namens- oder Personenangaben basieren, sondern auf bestimmten Verhaltensmustern.
Im Gegensatz zu Einzelfallanfragen werden dabei mehrere Personen gleichzeitig eruiert, und die Identifikation erfolgt erst durch den ersuchten Staat - also durch die Schweiz-, wie aus dem Auszug weiter hervorgeht.
Das ist deshalb brisant, weil bisher in den Ausführungen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA stets betont wurde, die US-Behörden müssten mutmassliche Steuersünder eindeutig identifizieren können.
Bloss eine «Präzisierung» Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen sagte gegenüber der Nachrichtenagentur sda, der Zusatzbericht stelle bloss eine Präzisierung der bisherigen Praxis mit den USA dar. Gruppenanfragen seien auch schon mit dem «alten DBA» aus dem Jahr 1996 möglich gewesen. Beim Abschluss von neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA sowie verschiedenen weiteren Staaten sei aber nur von Einzelfallgesuchen die Rede gewesen. Deshalb weise der Bundesrat nun mit dem Zusatzbericht auf den Spezialfall USA hin.Der Bundesrat weise mit dem Zusatzbericht auf den Spezialfall USA hin. /
![]() «Am bisherigen Abkommen ändert sich nichts», sagte Tuor. Der Zusatzbericht ist Teil der anstehenden Ergänzung verschiedener DBA. Das Geschäft soll im Laufe der Herbstsession sowohl dem Ständerat als auch dem Nationalrat vorgelegt werden. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) hat die Vorlage letzte Woche bereits durchgewinkt. Abkommen mit über 30 Staaten Die Schweiz hat inzwischen mit mehr als 30 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen nach den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens ausgehandelt. Das geltende Abkommen mit den USA (UBS-Staatsvertrag) wurde vom Parlament im Juni 2010 verabschiedet. Im Februar diesen Jahres stellte der Bundesrat eine Lockerung der Voraussetzungen zur Gewährung der Amtshilfe in Aussicht. Im Juni 2011 erleichterte das Parlament dann die Amtshilfe bei zehn Doppelbesteuerungsabkommen, darunter jenem mit Deutschland. Die Schweiz ist demnach bereits zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die deutschen Behörden zum Beispiel die Sozialversicherungsnummer als Identifikationsmerkmal vorweisen können.
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