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Ständerat stimmt dem Präventionsgesetz knapp zuBern - Der Bund soll eine rechtliche Grundlage erhalten, um die Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung besser steuern und koordinieren zu können. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat dem Präventionsgesetz zugestimmt.knob / Quelle: sda / Freitag, 1. Juni 2012 / 11:05 h
In der kleinen Kammer bleibt das Gesetz allerdings höchst umstritten: Nur ganz knapp - mit Stichentscheid von Ratspräsident Hans Altherr (FDP/AR) - beschloss der Ständerat am Freitag, auf die Vorlage einzutreten. Je 21 Ratsmitglieder votierten dafür und dagegen.
In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz dann aber mit 20 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Im Dezember hatte der Ständerat es noch abgelehnt, überhaupt über die Inhalte des Gesetzes zu diskutieren. Wäre er dabei geblieben, wäre die Vorlage vom Tisch gewesen.
Wachsende Bevormundung
Die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen betrachten das Gesetz als unnötig und befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Prävention könne eine Wirkung haben, räumte Alex Kuprecht (SVP/SZ) ein.
Im Dezember hatte der Ständerat sich knapp gegen das Eintreten ausgesprochen. (Symbolbild) /
![]() Doch sie liege in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Ivo Bischofberger (CVP/AI) sprach von Bevormundung und dem Trend zur Entmündigung des Individuums: «Es braucht kein Präventionsgesetz, das unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sagt, was ein gesunder Lebensstil ist.» Groteske Angstkulisse Die Befürworter erwiderten, Prävention sei keine Bevormundung, sondern befähige die Menschen zu Eigenverantwortung. Es gehe weder um Einschränkungen noch um Verbote, sondern um Information, sagte Verena Diener (GLP/ZH). «Gegen Information und Aufklärung kann man doch nichts sagen.» Das Gesetz diene dazu, die 1,5 Milliarden Franken, die jährlich für Prävention ausgegeben werden, gezielter einzusetzen, sagte Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Mit Blick auf die Gegner sprach er von einer grotesken Angstkulisse. Der Bund habe nicht die Absicht, der Bevölkerung vorzuschreiben, was sie zu essen habe. Es sei aber eine öffentliche Aufgabe, die Menschen zu befähigen, ihr Lebenspotenzial voll auszuschöpfen.
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