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Indirekter Gegenvorschlag zur StipendieninitativeBern - Die Voraussetzungen für Hochschulstudenten, um Stipendien zu erhalten, sollen schweizweit harmonisiert werden. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er will die Kompetenzen im Stipendienwesen jedoch bei den Kantonen belassen.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 31. Oktober 2012 / 14:50 h
Die Regierung lehnt deshalb die Stipendieninitiative des Verbands der Schweizer Studierendenschaften (VSS) ab. Das Volksbegehren fordert, dass künftig der Bund statt der Kantone für die Stipendien zuständig ist.
Als indirekten Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat eine Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes vor, wie er am Mittwoch bekanntgab. Das Gesetz soll den Kantonen künftig mehr Vorgaben machen, nach welchen Kriterien sie Stipendien vergeben sollen. So legt der Entwurf fest, welche Ausbildungen beitragsberechtigt sind, und gibt die Regelstudienzeit vor.
Viele der Bestimmungen hat der Bundesrat vom Stipendienkonkordat übernommen, das die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2009 beschlossen hatte. Dem Konkordat sind bisher zehn Kantone beigetreten. Die EDK will im Januar entscheiden, wann der Vertrag in Kraft tritt. Mit der Gesetzesrevision würden die Bestimmungen für sämtliche Kantone gleichermassen verbindlich.
Vor den Medien in Bern lobte Innenminister Alain Berset die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone im Bereich der Stipendien. "In den letzten Jahren haben die Kantone sehr viel gemacht", sagte er. Der Bundesrat wolle diese Bestrebungen unterstützen.
Die Volksinitiative könnte hingegen dazu führen, dass die Kantone "eine Position des Abwartens" einnehmen würden und der Harmonisierungsprozess blockiert würde, warnte Berset. Er kritisierte ausserdem die hohen Mehrkosten, welche die Annahme der Initiative auslösen würde.
Das Gesetz definiert, welche Personen und welche Ausbildungen stipendienberechtigt sind. /
![]() Die Initianten gehen von mindestens 500 Millionen Franken zusätzlichen Kosten pro Jahr aus. Neuer Verteilungsschlüssel Neben den zusätzlichen Rahmenbedingungen für die Kantone sieht das Gesetz auch einen neuen Aufteilungsschlüssel für die Beiträge des Bundes vor. Im laufenden Jahr wendet die Eidgenossenschaft rund 25 Millionen Franken für Stipendien auf, die sie gemäss den Bevölkerungszahlen auf die Kantone verteilt. Künftig soll der Bund seine Beiträge nicht mehr an den Einwohnerzahlen bemessen, sondern daran, wie viel Geld die einzelnen Kantone für Stipendien ausgeben. Dadurch würde etwa der Kanton Wallis mehr als doppelt soviel erhalten wie nach dem gegenwärtigen Modell. Hingegen müsste sich der Kanton Zürich mit weniger als der Hälfte des bisherigen Beitrags zufriedengeben. Im Jahr 2010 gaben die Kantone insgesamt 328 Millionen Franken für Stipendien und Studiendarlehen aus. Das Geld verteilte sich auf 48'000 Personen, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvierten, was einem Anteil von rund 8 Prozent entspricht. Die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 14. Februar.Unzufriedene Inititianten Die Stipendieninitiative war im Januar vom VSS eingereicht worden. Sie fordert, dass das Stipendienwesen schweizweit harmonisiert wird und dass die Ausbildungsbeiträge den Studierenden einen minimalen Lebensstandard ermöglichen. In einer ersten Reaktion zeigt sich der VSS zwar erfreut, dass der Bundesrat die Notwendigkeit anerkennt, das Stipendienwesen zu verbessern. Weniger erfreulich ist für den VSS aber die eingeschlagene Richtung des Gegenvorschlags. Der Bundesrat will sich dafür am Stipendien-Konkordat der Kantone orientieren. Dieses weise jedoch schwerwiegende Mängel auf, schreibt der VSS in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Mit den zu tiefen Maximalstipendium, seiner Unverbindlichkeit und der Betonung von unsozialen Darlehen verhindere das Konkordat eine tatsächliche Verbesserung der Situation. Der Verband will sich nun im parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, dass die Harmonisierung auf kantonaler Ebene mit einer materiellen Verbesserung des Stipendienwesens einher geht. Das Konkordat tritt frühestens 2013 in Kraft.
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