|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Strafanzeige gegen Nestlé zurückgewiesenLausanne - Die Waadtländer Justiz tritt nicht auf eine Strafanzeige gegen Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters ein. Sie hält den Fall für verjährt. Die Kläger überlegen sich, Rekurs gegen den Entscheid einzureichen.fajd / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Mai 2013 / 19:00 h
«Es liegt eine Verjährung vor, der Mord liegt mehr als sieben Jahre zurück», sagte Staatsanwalt Franz Moos am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Man habe sich deshalb nicht mit den in der Anzeige geäusserten Vorwürfen befasst.
Der Entscheid wurde am 1. Mai getroffen, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hiess. Die Kläger haben zehn Tage Zeit, beim Kantonsgericht einen Rekurs gegen den Entscheid einzureichen.
Die Strafanzeige ist aussergewöhnlich. Sie richtet sich direkt gegen fünf Manager, darunter den ehemaligen Konzernchef Peter Brabeck und Rainer E. Gut, den damaligen Präsidenten des Verwaltungsrats. Erst in zweiter Linie richtet sich die Anzeige gegen den Nahrungsmittelgiganten.
Zug übergab Waadt den Fall
Hinter der Anzeige steht die Berliner Anwaltsgruppe «European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)». Die Anzeige wurde über ein Zürcher Anwaltsbüro im März 2012 im Kanton Zug eingereicht, wo sich der zweite Nestlé-Firmensitz befindet.
Die Zuger Justiz übergab den Fall der Waadtländer Staatsanwaltschaft, die Ende Februar eine Übersetzung der Strafanzeige auf Französisch erhielt.
Die Waadtländer Justiz tritt nicht auf Strafanzeige gegen Nestlé ein. /
![]() Sie wirft dem Nahrungsmittelkonzern fahrlässige Tötung durch Unterlassung vor. Gewerkschafter 2005 ermordet Die Strafanzeige betrifft den Mord an Luciano Romero Molina, einem Gewerkschafter und ehemaligen Angestellten eines Milchverarbeitungsbetriebs einer Nestlé-Tochterfirma in Kolumbien. Romero war 2005 verschleppt und getötet worden. Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beschuldigt Nestlé, den Tod des Gewerkschafters durch das Unterlassen von Schutzmassnahmen mitverursacht zu haben. Romero erhielt Todesdrohungen. Nestlé weist sämtliche Vorwürfe zurück. Rekurs noch offen «Wir nehmen den Entscheid der Waadtländer Staatsanwaltschaft zur Kenntnis», sagte Florian Wick, Vertreter des ECCHR in der Schweiz, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er habe noch keinen Entscheid erhalten. Man werde die Begründung der Staatsanwaltschaft prüfen, bevor der Entscheid falle, ob Rekurs eingelegt werde oder nicht. Es handle sich um gravierende Verfehlungen, zu denen es viele offene Fragen gebe. Diese seien in der 100-seitigen Strafanzeige dokumentiert. Gelange man zur Auffassung, dass es eine Möglichkeit gebe, den Entscheid anzufechten, werde man dies auch tun. Es gehe nicht nur um fahrlässige Tötung durch Unterlassung, sondern auch den Vorwurf der Organisationshaftung - der Haftung des Unternehmens. Diese sei seiner Ansicht nach noch nicht verjährt, hielt Wick fest. Er räumte jedoch ein, dass auch dies umstritten sei.
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|