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Verfahren zu Mubarak-Geldern soll weitergehenBern - Trotz der unruhigen politischen Lage in Ägypten soll die Schweiz die blockierten Verfahren zur Rückgabe der eingefrorenen Gelder des früheren Regimes wieder aufnehmen. Das empfehlen das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Aussendepartement (EDA) der Bundesanwaltschaft.bg / Quelle: sda / Montag, 8. Juli 2013 / 15:45 h
Die Einschätzung bezieht sich allerdings auf die Lage Anfang Juni. BJ-Sprecherin Ingrid Ryser bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag».
In einer Lagebeurteilung kamen das Bundesamt und das Aussendepartement Anfang Juni zum Schluss, dass die innenpolitische Situation in Ägypten zwar nach wie vor instabil sei, es aber Hinweise gebe, dass die Justiz unabhängig arbeiten könne.
Aus diesem Grund erachte es das Justizdepartement als vertretbar, die hängigen Rechtshilfeverfahren wieder aufzunehmen. Dies hielt das BJ laut Ryser in einem Schreiben vom 11. Juni an die Bundesanwaltschaft fest. Diese hat noch keine Schlussverfügungen erlassen, wie Sprecherin Jeannette Balmer am Montag auf Anfrage mitteilte.
Gelder von Husni Mubarak sind in der Schweiz eingefroren. /
![]() Angesichts der jüngsten Ereignisse in Ägypten könnte die Empfehlung allerdings revidiert werden. BJ-Sprecherin Ryser hielt fest, die Einschätzung beziehe sich auf die Lage Anfang Juni und könne sich ändern, falls die neusten Ereignisse die Unabhängigkeit der Justiz gefährden sollten. Die weitere Entwicklung in Ägypten werde aufmerksam verfolgt. Rund 700 Millionen Franken gesperrt Die Schweiz hatte als erstes Land Gelder des im Februar 2011 gestürzten ägyptischen Machthabers Husni Mubarak eingefroren. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Juli 2012 sind in der Schweiz ägyptische Gelder in Höhe von gegen 700 Millionen Franken gesperrt. Nach einem Urteil des Bundesstrafgerichts Mitte Dezember setzte die Bundesanwaltschaft den Vollzug der drei ägyptischen Rechtshilfeersuchen aber aus und forderte vom BJ und vom EDA eine Einschätzung der politischen Lage in Ägypten. Unter Verweis auf die instabile Lage in Ägypten hatte das Bundesstrafgericht damals entschieden, dass die ägyptischen Behörden vorerst keine Einsicht in die Akten zum Schweizer Strafverfahren gegen Angehörige des Mubarak-Clans erhalten.
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