|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Horgener Zwillingsmord kommt vor BundesgerichtAuch das Bundesgericht muss sich mit der Tötung von drei Kindern in Horgen ZH befassen. Wie der Verteidiger der als Mörderin verurteilten Mutter am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, zieht er das Urteil des Zürcher Obergerichts nach Lausanne weiter.fajd / Quelle: sda / Freitag, 20. Dezember 2013 / 11:30 h
Einerseits sind psychologische Momente mitbestimmend. «Wir müssen da jetzt einfach durch», sagte Anwalt Thomas Fingerhuth. Es gehe darum, das Ganze zu einem Ende zu bringen. Dazu sei es nötig, den gesamten Weg zu gehen und nicht quasi auf der Strecke Halt zu machen.
Anderseits soll das Bundesgericht eine formaljuristische Fragestellung klären, die in den beiden bisherigen Gerichtsinstanzen eine zentrale Rolle für das Urteil gespielt hatte. Es ging darum, eine stationäre oder eine ambulante Massnahme anzuordnen.
Gegen jede Verhältnismässigkeit Sowohl das Bezirksgericht Horgen als auch das Zürcher Obergericht waren der Ansicht, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe dürfe nicht zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Denn dies widerspräche jeder Verhältnismässigkeit. Bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann frühestens nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung beantragt werden.Das Bundesgericht in Lausanne soll die Tötung von den drei Kindern beurteilen. /
![]() Bei der stationären Massnahme hingegen ist eine Entlassung schon nach fünf Jahren möglich, sofern die Verurteilte als nicht mehr rückfallgefährdet beurteilt wird. Die Freiheitsstrafe wird dann nicht mehr vollzogen. Im vorliegenden Fall ist eine solch frühzeitige Entlassung laut Verteidiger allerdings rein theoretisch. Der Gerichtspsychiater hatte erklärt, die schweren Störungen der Beschuldigten bedingten eine langjährige, sehr intensive Therapie. Trotz schwerer Störung voll schuldfähig Nun soll also das höchste Schweizer Gericht klären, ob es zulässig ist, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Das Problem tauchte früher kaum auf, da sehr schwer gestörte Beschuldigte im allgemeinen als deutlich vermindert schuldfähig eingestuft wurden. Die Freiheitsstrafen fielen deshalb meist kürzer aus. Heute beurteilen Gerichtspsychiater häufiger - wie im vorliegenden Fall - auch schwer gestörte Personen als voll schuldfähig: Sie seien im Stande ihre Handlungen zu steuern.Alle drei Kinder getötet Die heute 40-jährige Schweizerin hatte in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge im Schlaf erstickt. Vor dem Bezirksgericht Horgen gestand die Frau im Dezember 2012 zudem, sie habe bereits im Sommer 1999 ihr erstgeborenes, sieben Wochen altes Töchterchen erstickt. Bis dahin hatte man plötzlichen Kindstod angenommen. Das Bezirksgericht verurteilte die Frau im Januar 2012 wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ambulanten, strafvollzugbegleitenden Massnahme. Solange Platz ist, darf sie in der neuen Therapieabteilung der Frauenvollzugsanstalt Hindelbank BE bleiben, wo sie die vom Psychiater empfohlene intensive Therapie erhält.
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|