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Sieben Jahre Haft für Rolf Erb

Zürich - Auch die zweite Gerichtsinstanz sieht in Rolf Erb einen Betrüger: Das Zürcher Obergericht hat den letzten Konzernchef der Winterthurer Erb-Gruppe am Mittwoch zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss der 62-Jährige deswegen aber noch nicht.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 15. Januar 2014 / 10:24 h

Erb will den Schuldspruch beim Bundesgericht anfechten. Auf den ersten Blick mag das Urteil des Obergerichtes für Erb wie ein Erfolg aussehen. Das Gericht senkte das Strafmass um ein ganzes Jahr. Das Winterthurer Bezirksgericht hatte Erb im März 2012 noch zu acht Jahren verurteilt. Allerdings hat die Reduktion keine inhaltlichen Gründe. Das Obergericht zeigte vielmehr Milde, weil Erb an Herzschwäche leidet und das Verfahren schon zehn Jahre dauert. Was die Machenschaften des ehemaligen Konzernchefs betrifft, ist das Obergericht gleicher Meinung wie das Gericht in Winterthur: Es bestätigte die Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung. Das Obergericht sah es als erwiesen an, dass Erb während Jahren Bilanzen geschönt hatte, um an neue Bankkredite zu kommen. Kurz bevor der Konzern im Jahr 2003 zusammenbrach, schenkte Erb sein Vermögen, darunter Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau, seinen damals zehn Monate alten Zwillingssöhnen und seiner Partnerin. Der Gerichtspräsident bezeichnete Erbs Vorgehen als skrupellos und raffiniert. Die kriminelle Energie sei gross und dies ein «ausserordentlich schwerer Fall von Wirtschaftskriminalität».

Erb bleibt vorerst Schlossherr

Bis heute streitet Erb alle Vorwürfe ab und schiebt die Schuld seinem im Frühling 2003 verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe alle Fäden in der Hand gehalten. Noch während der Urteilseröffnung kündigte Rolf Erbs Anwalt deshalb an, dass das Urteil «selbstverständlich nach Lausanne weitergezogen wird».



Rolf Erb muss ins Gefängnis. /

Erb wird damit bis auf weiteres Schlossherr im Thurgau bleiben. Das Obergericht verfügte am Mittwoch allerdings, wie dies auch schon das Winterthurer Gericht getan hatte, dass das gesamte Vermögen in die Konkursmasse fliessen und dereinst den Gläubigern zugutekommen soll. Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht können die Zwangsversteigerungen und der Auszug aus dem Schloss aber hinausgezögert werden.

700 Seiten langes Urteil

Die Staatsanwältin ist mit dem Urteil zufrieden, obwohl es mit sieben Jahren etwas milder ausfiel als das Urteil aus Winterthur und drei Jahre unter ihrem Antrag von zehn Jahren liegt. Hauptsache sei, dass von Seiten des Gerichtes klare Worte gefallen seien. Das sei ein wichtiges Zeichen gegen Wirtschaftskriminalität. Ob sie ebenfalls rekurriert, ist noch unklar. Sie wolle das schriftliche Urteil abwarten. Es wird rund 700 Seiten umfassen. Erb durfte nach der Urteilseröffnung zwar nach Hause, die Schweiz kann er aber bis auf Weiteres nicht verlassen. Er musste seinen Pass abgeben. Den Antrag der Staatsanwältin, ihn direkt vom Gerichtssaal heraus in Sicherheitshaft zu nehmen, lehnte das Obergericht aber ab. Das sei unverhältnismässig. Schliesslich habe er Partnerin und Kinder in der Schweiz und ohnehin keine Chance auf einen Neuanfang im Ausland.

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