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Lachen und lachen lassen

Es ist mal wieder so weit. Alle paar Jahre wird die Schweizer Medienöffentlichkeit von einer Satiredebatte durchgeschüttelt.

Marco Ratschiller / Quelle: Nebelspalter / Dienstag, 28. Januar 2014 / 17:53 h

Meist beginnt sie damit, dass ein selbst ernannter Kritiker seinen eigenen Geschmack zum Mass aller Dinge erklärt und zum Rundumschlag ausholt. Meist wird dabei lautstark die Qualität des hiesigen Humorschaffens beklagt und gegen ach so herausragende ausländische Vorbilder in Kontrast gesetzt. Und meist bleibt dann, wenn jede Postille das Thema mit eigenen Kronzeugen durchgenudelt hat, kaum ein Erkenntnisgewinn zurück. Die jüngste Debatte allerdings geht einen Schritt weiter. Sie geht nicht von Kritikern, sondern von Klägern aus. Kläger, die glauben, dass ihr Humorgeschmack nicht nur das Mass aller Dinge ist, sondern auch strafrechtlich durchgesetzt werden muss. Gegen drei Humorschaffende wurde innert Monatsfrist Strafanzeige eingereicht oder angedroht. Dazu acht Anmerkungen:

1. Prozessieren ist nicht debattieren
Dass die Anzeigen im Sinn und Wortlaut des Antirassismusgesetzes letztlich chancenlos sind, räumen einige Kläger dabei gleich selbst ein - um heuchlerisch nachzuschieben, dass man mit dem Schritt primär eine öffentliche Debatte habe anstossen wollen. Bezeichnend ist dabei nur, dass die entstandene Debatte dann postwendend von denselben Kritikern als unreflektiert und selbstgefällig gebrandmarkt wird. Hier beisst sich die Katze denn auch zum ersten (und nicht einzigen) Mal in den eigenen Schwanz: Mit einem aufsehenerregenden Rassismusvorwurf, stets ein todsicherer Garant für einen grossen Wirbel und eigene Medienpräsenz, instrumentalisiert man genau jene Medienwelt, die zeitgleich im selben Atemzug mit der Humorszene als unreflektiert und selbstgerecht apostrophiert wird.

Mangelnde Reflexion ist da schon eher auf der Seite der Kläger zu orten. Selbst der unwahrscheinliche Fall einer Verurteilung nach Artikel 261bis würde doch bei Künstlern und beim Publikum bestenfalls mehr Vorsicht, aber nicht mehr Einsicht zur Folge haben: Dem angeblichen Rassismus, wie er der Humorszene und ihren Mitlachern unterstellt wird, würde damit kaum substanziell entgegengewirkt.

2. Reflexe lassen sich nicht verbieten
Letztlich ist die Idee, Schweizer durch Humorvorschriften und Gerichtsurteile zu besseren Menschen zu erziehen, nicht nur naiv, sondern auch überheblich. Lachen ist, wie es Andreas Thiel in seinem Essay in der aktuellen Februarausgabe schön ausführt, ein Reflex. Wir lachen, um Unvorhergesehenes, Überraschendes, Misslungenes und Absurdes zu bewältigen - gerade weil unser Gehirn, das darauf programmiert ist, stets nach Ursache und Zweck zu suchen, sonst durchschmoren würde. Absurdes bewältigen - etwa wie die Ansicht, man könne Reflexe durch Verbote deaktivieren.

Comedians und Satiriker machen sich unseren Humor-Reflex gezielt zunutze: Sie wirbeln die Sprachbilder und Denkschablonen, Urteile und Vorurteile, aus denen jeder einzelne seine Weltsicht zusammengezimmert hat, gezielt durcheinander; sie kombinieren diese neu und verzerren sie zu neuen Einsichten. Sie konfrontieren uns mit Unvorhergesehenem, Überraschendem, Ungehörigem und Absurdem. Genau an dem Punkt, wo man einer solchen Irritation (oder sogar Provokation) einen neuen Sinn abgewinnen kann, wo das soeben Gehörte oder Gesehene in eine unerwartete Aussage kippt, sitzt unser Lachreflex. Genau hier versteckt sich die Pointe, die deshalb auch gerne als Kippfigur bezeichnet wird.

3. Schubladisieren ist menschlich
Unsere Sicht auf die Welt ist letztlich nichts anderes als eine riesige Ansammlung von Stereotypen, Platzhaltern und Vereinfachungen, unsere eigene Muttersprache zuallererst dampft die ganze Realität auf einige Tausend Wörter ein. Spracherwerb und Bewusstseinsbildung bedeuten bereits ab dem Säuglingsalter fortlaufendes Klassifizieren jener Welt, die uns umgibt. Dabei bilden nicht nur «Mama/Papa», «rund/eckig», «rot/blau», sondern auch emotionale Gegensatzpaare wie «gut/böse», «vertraut/fremd», «wohlgesinnt/feindselig» gewissermassen das Grundmodul unserer Umgebungsanalyse. Schubladendenken ist angeboren. Fremdenangst ist genuin menschlich. Genauso wie Empathie.

Zwar wird unser Weltbild mit dem Heranwachsen und zunehmendem Alter immer detaillierter und vielschichtiger - zum exakten Abbild der Realität wird es trotzdem nie und nimmer. Menschliches Dasein funktioniert gar nicht ohne zu kategorisieren und pauschalisieren, ohne die Suche nach einer Analogie oder ohne Rückschlüsse bzw. Trugschlüsse vom einen auf das andere. Und was ist die Krux an der Sache? Klischiert und stereotyp ist natürlich immer nur das Weltbild der anderen - unser eigenes stimmt selbstverständlich. Es ist schliesslich das einzige, das wir kennen.

4. Es gibt acht Milliarden Humorexperten
Dass jeder Mensch aufgrund seiner persönlichen Biografie und Bildung eine eigene Weltsicht hat - und damit auch seinen eigenen Sinn für Humor -, will den dünkelhaften Pointenwächtern auch nach der gefühlt hundertsten Debatte offenbar nicht dämmern. Wie sehr es selbst den Wortführern der aktuellen Debatte jenseits ihrer eigenen Sensibilität andernorts an Feingefühl gebricht, zeigt sich nur schon daran, dass nun die Person hinter der Strafanzeige gegen Massimo Rocchi, der Basler Musiker David Klein, mit einem Nazi-Vergleich selbst in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten ist.



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Für jede Aussage, die jemanden zum Lachen bringt, findet sich auch jemand, der diese aus seiner Sichtweise deplatziert, verletzend oder zumindest doof findet. Und was jetzt? Sind Witz und Ironie ganz unter Strafe zu stellen?

5. Humor zielt fast immer auf Gruppen
Pointen mit Rückgriff auf nationale oder ethnische Stereotype sind ein spezifisches Genre im gesamten Satire- und Witz-Fundus. Speziell für dieses Genre gewissermassen ein richterliches Pointenverbot zu erwirken, ist wenig nachvollziehbar. Wo genau läge der Unterschied zu anderen Genres? Es sind schliesslich auch nicht alle Blondinen dumm (eigentlich sogar die wenigsten). Es riechen auch nicht alle Freiburger nach Kuhstall (es verdienen noch 7% der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft ihr Brot). Und es sind schon gar nicht alle Bankangestellten Abzocker oder alle Politiker korrupt. Sollten all diese Witze verboten werden, weil sie, so harmlos sie daherkommen, Klischees und Vorurteile weitertradieren? Müssten dann nicht auch aus allen Lehr- und Sachbüchern sämtliche Hinweise auf nationale Stereotypen und andere Klischees verschwinden? Erlernen heute nicht viele Junge antisemitische Stereotype eher im Geschichtsunterricht als in der Witzrunde? Sollten am Ende Witze gar nicht mehr pauschalisierend gegen Gruppen, sondern nur noch gegen reale Einzelpersonen erlaubt sein und auf einem fundierten Beweismittelkatalog basieren? Wären es dann noch Witze?

6. Die Mär von dem einen guten Humor
Fakt ist: Es gibt den einen, guten und richtigen Humor gar nicht, auf den sich Kritiker und Kläger so gerne berufen, indem sie ihre eigenen Vorlieben zur Norm erheben. Guter Humor ist nichts mehr als jener Humor, der die Zielgruppe, die man vor sich hat, bestmöglich unterhält und anregt. Um dieses Ziel zu erreichen - und jetzt darf endlich Tucholsky ran - darf Satire tatsächlich alles. Jeder gute Kabarettist, Satiriker oder Karikaturist stimmt seine Arbeit auf das Publikum ab, dass er ansprechen will. Reisst man diese Arbeit aus ihrem Kontext und legt sie einem ganz anderen Publikum unter anderen Umständen vor (im Internetzeitalter nichts einfacher als das), können die besten, eben noch effektvollen Pointen total misslingen, irritieren oder gar verletzen. Dieses Vorgehen ist kennzeichnend für die Strafanzeigen, die am Anfang der aktuellen Kontroverse stehen: Versatzstücke einer Aussage oder eines Programms werden an ganz anderer Stelle öffentlich zur Verhandlung gebracht.

7. Humor ist ein Mittel, nicht der Nährboden
Wer sich - auch als Nichtjurist - die Mühe macht, den Wortlaut des Antirassismus-Artikels noch einmal durchzulesen, wird beipflichten, dass man diesen Paragraphen nur mit sehr viel Goodwill oder vielmehr «Badwill» auf die kritisierten Pointen und Aussagen anwenden kann. Dies heisst freilich nicht, dass Witze und Satiren generell nicht auch in diskriminierendem, rassistischem Kontext stehen können. Sowohl satirische Aufklärung wie auch Propaganda haben seit ihren Anfängen grundsätzlich weitgehend mit den gleichen Mitteln gearbeitet - oft ist es rückblickend auch einfach eine Frage des Standpunktes, was als propagandistisch und was als visionär gewertet wird. Daraus folgt: Entscheidend sind der Kontext, die Motive, die Zielgruppen. Bei Alexander Tschäppät, Massimo Rocchi und Birgit Steinegger jedoch einen «Aufruf zu Hass oder Diskriminierung» oder die «systematische Herabsetzung» einer Rasse oder Ethnie erkennen zu wollen, scheint abstrus - doch nur dagegen ist «Artikel 261bis» vorgesehen.

8. Die Kritiker haben das Thema verfehlt
Lachen und lachen lassen. Letztlich ist die gerne gescholtene Humorszene ein freier Markt. Witze und Satire, für die wir in ein Kellertheater gehen, eine Sendung einschalten oder ein Magazin lesen, sind letztlich ein Konsumgut. Was niemand will, verschwindet bald. Wer die breite Mehrheit erreicht oder wenigstens ein nettes Nischenpublikum zu erheitern vermag, überlebt. Mit anderen Worten: Die Schweiz hat genau die Humorszene, die sie verdient. Wem sie nicht gefällt, ist frei, sie zu verändern. Mit eigenen satirischen Texten. Mit gezeichneten Cartoons. Oder auf der Bühne. Aber vor dem Richter? Das ist einfach ein schlechter Witz.

Die Humorszene bietet auch ohne Einladung in die Sendung des angeblichen Satiremonopolisten Giacobbo/Müller unzählige Möglichkeiten, ein Publikum oder Leser zu erreichen - aber diese Szene ist und bleibt ein Markt. Wer kein Publikum für seinen Humor findet, produziert schlicht an der Nachfrage vorbei. Wer sich hingegen in Wahrheit vor allem Schweizer wünscht, die über andere Dinge lachen, als sie es nun mal tun, der meint in dieser Debatte den Esel, während er den Sack schlägt. Mehr noch: Der hat in Wirklichkeit das Thema verfehlt.

Die gekürzte Fassung dieses Textes ist als Editorial in Nebelspalter Nr. 2/2014 erschienen. Lesen Sie zum Thema ab Freitag in der gedruckten Ausgabe Beiträge von Andreas Thiel und Roland Schäfli sowie für alle Fälle: ein praktisches Strafanzeige-Formular.


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