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SBB und Gewerkschaften legen Eckwerte für GAV festBern - Die SBB hat zusammen mit den Gewerkschaften die Eckwerte für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Insgesamt betrachteten die Sozialpartner und die SBB das Gesamtpaket als ausgewogen, teilte die Gewerkschaft transfair am Freitag mit. Noch sind Details offen.bg / Quelle: sda / Freitag, 27. Juni 2014 / 19:29 h
In der Mitteilung wird von intensiven und hartnäckigen Verhandlungen geschrieben. Nachdem bei der letzten Weiterentwicklung des GAV das Lohnsystem im Mittelpunkt gestanden habe, sei es diesmal verstärkt um andere Bereiche gegangen.
In den Schlüsselthemen wie Arbeitszeitgestaltung, Urlaub, Lohn und Zulagen, Umsetzung der Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) sowie in der Beruflichen Neuorientierung hätten sich die Parteien einigen können. So werden die Änderungen aufgrund der Revision des BPG umgesetzt. Allerdings werde grundsätzlich der Kündigungsschutz bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen beibehalten.
Mehr Mittel für Lohnerhöhungen Die «Lohngarantie 2011» werde gebunden an die Laufzeit des GAV weitergeführt, heisst es weiter. Für die systembedingten Lohnanstiege habe sich die SBB verpflichtet, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Sonntagszulagen würden vereinfacht und verbessert. Die SBB habe sich zudem verpflichtet, Mitarbeitende nach einer Zweitausbildung nicht mehr unter dem Basiswert anzustellen.Die SBB verhandelte mit den Gewerkschaften über den GAV. /
![]() Neu sei auch ein flexibleres Arbeitszeitmanagement möglich, schreibt transfair weiter. Bei der beruflichen Neuorientierung werde die Aufenthaltsdauer nicht befristet, jedoch erfolge ein Übertritt ins Arbeitsmarktcenter ab dem vierten Dienstjahr. Ausserdem würden die Zumutbarkeitskriterien dem Arbeitslosengesetz angeglichen. Insbesondere werde der Lohn entlang der Verweildauer schrittweise gekürzt. Lohnkürzungen unter den Maximallohn des Anforderungsniveaus C seien jedoch nicht zulässig. Temporärarbeit ausserhalb GAV geregelt In einer Vereinbarung ausserhalb des GAV sei eine Regelung für die Temporärmitarbeitenden getroffen worden: Der Anteil von temporär Beschäftigten dürfe innerhalb des SBB-Konzerns nicht mehr als vier Prozent betragen. Temporäre Anstellungen dürften nicht länger als vier Jahre dauern. Nach dieser Zeit müsse eine Festanstellung angeboten werden. Ein Gesamtpaket von drei Pensionierungsmethoden sowie einem Arbeitszeitmodell solle der demographischen Entwicklung, den Flexibilisierungstendenzen im Bereich der Anstellungsbedingungen und den Herausforderungen in besonders belasteten Berufsgruppen gerecht werden. Damit die letzten Details finalisiert werden könnten, hätten die Sozialpartner und die SBB beschlossen, die Verhandlungen bis Mitte September zu verlängern.
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