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Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich beerdigtBern - Der Ständerat hat einen Schlussstrich unter das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich gezogen. Mit grosser Mehrheit lehnte er den Staatsvertrag am Donnerstag ab.awe / Quelle: sda / Donnerstag, 18. September 2014 / 13:18 h
Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR) nannte es eine «schickliche Beerdigung». Tatsächlich handelte es sich bei dem Entscheid eher um eine Formalität. Der Nationalrat hatte das Abkommen nämlich abgelehnt, der Ständerat seinerseits verlangte vom Bundesrat zunächst Neuverhandlungen.
«Das Abkommen ist gekündigt» Frankreich jedoch lehnte dies kategorisch ab und machte im Juni seine Drohung war, das seit 1953 geltende Abkommen zu kündigen. Damit herrscht ab 2015 zwischen der Schweiz und Frankreich in Sachen Doppelbesteuerung von Erbschaften ein vertragsloser Zustand. «Die Verhandlungen sind vorbei, das Abkommen ist gekündigt», sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Bei dem Entscheid handle es sich eher um eine Formalität. (Symbolbild) /
![]() Mit dieser Situation müsse und werde man nun fertig werden. Vor vollendete Tatsachen gestellt, zog der Ständerat seine Forderung nach Neuverhandlungen zurück und lehnte den Vertrag mit 27 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab. «Baustellen» bleiben Der Bundesrat hatte dem neuen Vertrag letztes Jahr unter dem Druck Frankreichs zugestimmt. Im Parlament wies Widmer-Schlumpf stets darauf hin, dass dieser immer noch vorteilhafter sei als ein vertragsloser Zustand. Zudem hatte der Bundesrat gehofft, mit dem Einlenken auch die Verhandlungen in anderen Dossiers zu erleichtern. Dazu gehört etwa die Pauschalbesteuerung vermögender Ausländer, eine Vergangenheitslösung für unversteuerte französische Gelder auf Schweizer Bankkonten oder die Besteuerung am Flughafen Basel-Mülhausen. Diese «Baustellen» mit Frankreich gebe es nach wie vor, sagte Widmer-Schlumpf.
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