|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Kein Schadenersatz für Eltern von getötetem MädchenZürich - Die Eltern eines bei einem Riverrafting-Unfall ums Leben gekommenen Mädchens bekommen keinen Schadenersatz. Die Familie aus Regensdorf ZH ist vor dem Zürcher Obergericht bereits zum zweiten Mal abgeblitzt - diesmal wegen eines von ihrem Anwalt begangenen Formfehlers.flok / Quelle: sda / Montag, 10. November 2014 / 15:24 h
Die Klasse des tödlich verunglückten Mädchens hatte im Juli 2007 im Rahmen eines Abschlussausflugs eine Tour auf der Saane gebucht. Die Schüler fuhren in drei hintereinander fahrenden Booten von Gstaad BE nach Château-d'Oex VD.
Dabei kenterte ein Boot, weil es auf das vordere auffuhr. Die Schülerin aus Regensdorf verfing sich mit ihrer Schwimmweste unter Wasser. Sie konnte erst nach einigen Minuten befreit werden und starb später im Spital.
Schadensersatz und Genugtuung gefordert Die Familie der 15-Jährigen hatten von der Schulbehörde einen Schadenersatz sowie eine Genugtuung in der Höhe von insgesamt 180'000 Franken gefordert. Sowohl das Bezirksgericht Dielsdorf ZH als auch das Zürcher Obergericht wiesen die Klage jedoch ab. Das Bundesgericht schliesslich hob das Urteil auf und verlangte vom Obergericht eine Neubeurteilung des Falles. Die Schülerin aus Regensdorf verfing sich mit ihrer Schwimmweste unter Wasser. /
![]() Die Klage wurde nun aber erneut abgewiesen, wie das «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von Radio SRF am Montag berichtete. Gericht macht Formfehler geltend Konkret ging es um ein Gutachten, das die Eltern gefordert hatten. Dieses sollte Aufschluss geben, ob sich die gesamte für das Riverrafting vorgesehene Strecke für das Durchfahren mit Jugendlichen im Alter von 15 Jahren eignet. Der Anwalt der Familie hatte die Expertise zwar gefordert - jedoch nach Meinung des Obergericht formaljuristisch nicht korrekt. Die neue Zivilprozessordnung (ZPO) verlangt nämlich eine strenge Rügepflicht. Dies bedeutet, dass ein Kläger beim Weiterzug eines Urteils den Entscheid der Vorinstanz rügen muss. Der Anwalt der Familie hatte zwar die Prüfung eines Gutachtens verlangt. Er rügte das Gericht aber nicht, die Prüfung eines solches versäumt zu haben. Die Familie kann den Entscheid des Zürcher Obergerichts erneut vor Bundesgericht ziehen. Ob sie davon Gebrauch macht, ist noch unklar.
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|