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Riverrafting-Unfall kommt nochmals vor das Obergericht ZürichLausanne - Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts bezüglich des Riverrafting-Unfalls im Juli 2007 auf der Saane aufgehoben. Das Obergericht hatte bei der Beurteilung der Genugtuungsforderung der Familie des ertrunkenen Mädchens Beweise nicht zugelassen.asu / Quelle: sda / Mittwoch, 16. Juli 2014 / 13:21 h
Die Eltern der Oberstufenschülerin aus Regensdorf ZH hatten bereits vor dem Bezirksgericht eine Expertise zur Frage gefordert, ob sich die gesamte für das Riverrafting vorgesehene Strecke für das Durchfahren mit Jugendlichen im Alter von 15 Jahren eigne.
Die Klasse des tödlich verunglückten Mädchens hatte im Rahmen eines Abschlussausflugs eine Tour auf der Saane gebucht. Die Schüler fuhren in drei hintereinander fahrenden Booten von Gstaad BE nach Château-d'Oex VD.
Genugtuung von 158'000 Franken verlangt Dabei kenterte ein Boot, weil es auf das vordere auffuhr. Die junge Regensdorferin verfing sich mit ihrer Schwimmweste unter Wasser. Sie konnte erst nach einigen Minuten befreit werden und starb später im Spital.Nach dem Riverrafting-Unfall auf der Saane wurden Untersuchungen gegen mehrere Personen geführt. (Symbolbild) /
![]() Die Eltern und die Schwester der Verunglückten fordern von der Oberstufenschulpflege eine Genugtuung von total rund 158'000 Franken. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Obergericht Zürich wiesen die Klage ab. Weil das Obergericht die geforderte Expertise nicht einholte, selbst aber auf die Ungereimtheiten bei der Beurteilung des befahrenen Flussabschnitts durch das Bundesamt für Sport hinwies, muss es nochmals über die Bücher. Guide vom Regionalgericht Thun freigesprochen Nach dem Riverrafting-Unfall auf der Saane wurden Untersuchungen gegen mehrere Personen geführt. Die Verfahren gegen den Geschäftsführer des Tour-Anbieters und gegen den Lehrer der Klasse wurden eingestellt, wogegen die Familie des Mädchens bis vor Bundesgericht focht. Ende Juni wurde der Guide des gekenterten Bootes vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung vom Regionalgericht Thun freigesprochen. Auch gegen dieses Urteil hat die Familie des Opfers Berufung angekündigt.
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