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Schweiz darf Flüchtlingsfamilien wieder nach Italien zurückschickenBern - Die Schweiz darf ab sofort wieder Flüchtlingsfamilien nach Italien zurückschaffen. Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), und sein italienischer Amtskollege Mario Morcone haben sich am Mittwoch in Rom darauf geeinigt.flok / Quelle: sda / Mittwoch, 26. November 2014 / 23:33 h
Das meldete das Schweizer Fernsehen am Mittwochabend in der Sendung «10vor10». Italien und die Schweiz einigten sich demnach auf eine Einzelfall-Regelung, wonach Rom für jede Flüchtlingsfamilie Garantien abgeben wird - im Hinblick auf Familien-Zusammenhalt und Schulbildung, wie Morcone in der Sendung sagte.
Sein italienischer Amtskollege habe ihm «jetzt, heute, zugesichert, dass man im Einzelfall diese Garantie eben abgibt», sagte Gattiker in «10vor10». Italien habe durchaus Unterbringungsstrukturen, die den Anforderungen entsprächen.
Erste Familie nach Italien gebracht Die Einzelfall-Lösung sei für die Schweiz ein guter, unkomplizierter Weg, sagte Gattiker.Sein italienischer Amtskollege habe ihm «jetzt, heute, zugesichert, dass man im Einzelfall diese Garantie eben abgibt», sagte Gattiker in «10vor10». /
![]() Schon am Mittwoch habe eine Familie die Schweiz Richtung Italien verlassen, hiess es bei «10vor10». Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hatte am 4. November sein Veto gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie aus der Schweiz nach Italien eingelegt. Die Schweiz müsse individuelle Garantien für deren Unterbringung und Betreuung einholen - andernfalls wäre das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt, urteilte der Gerichtshof. Ein Mann sollte mit seiner Frau und seinen sechs minderjährigen Kindern nach Italien überstellt werden, dem Land, in dem er seinen ersten Asylantrag gestellt hatte. Die Rückschaffung in das sogenannte Erstaufnahmeland ist im Dublin-Abkommen vorgesehen. Der Mann wehrte sich aber gegen die geplante Überführung nach Italien mit der Begründung, angesichts der prekären Zustände im dortigen Asylwesen sei die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung nicht gewährleistet.
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