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Versicherte erhalten bis zu 120 Franken an Prämien zurück

Bern - Den Versicherten in den neun Kantonen, welche in den vergangenen Jahren zu hohe Krankenkassenprämien bezahlt haben, werden im laufenden Jahr zwischen 70 Rappen und 119.70 Franken zurückerstattet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den genauen Auszahlungsschlüssel berechnet.

flok / Quelle: sda / Donnerstag, 26. Februar 2015 / 16:35 h

In der ersten von drei Ausgleichstranchen erhalten Versicherte im Kanton Waadt im laufenden Jahr total 119.70 Franken zurück. Den Bündner Prämienzahlern wird gleichzeitig nur 70 Rappen gutgeschrieben. Bei den anderen sieben Kantonen variieren die Auszahlungen ebenfalls: In Zürich erhalten die Versicherten 50.80 Franken zurück, in Zug 18.30 Franken, in Freiburg 22.40 Franken, in Appenzell Innerrhoden 28.45 Franken, im Thurgau 65.90 Franken, im Tessin 82.90 Franken und in Genf 79.00 Franken.

Alle haben Anspruch

Das BAG berechnete die Prämienrückerstattung für das laufende Jahr auf Basis von aktuellen Daten, wie es am Donnerstag in einem Communiqué hiess. Die Beträge würden von Jahr zu Jahr variieren. Die Aufteilung auf die Kantone erfolgt anteilig gemäss dem Betrag, um den ihre Prämien in der Vergangenheit zu hoch ausgefallen sind.

Die Krankenkassen ziehen die Beträge von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten in den betreffenden Kantonen aus.

Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen, beispielsweise im Fall einer Prämienverbilligung. Auch Versicherte, die erst kürzlich in den Kanton gezogen sind und selber nicht zu viel bezahlt haben, erhalten die Rückerstattung.

Die Kantone können aber die Prämienverbilligung um den betreffenden Betrag kürzen.



Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen, beispielsweise im Fall einer Prämienverbilligung. (Symbolbild) /

Nicht betroffen von allfälligen Kürzungen sind Bezüger von Ergänzungsleistungen.

Unterschiedliche Zuschläge

Bereits bekannt war, dass die Kantone ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE im Jahr 2015 insgesamt 254,7 Millionen Franken an die Versicherten auszahlen, welche in den Jahren 1996 bis 2013 zu viel Prämien bezahlt hatten. In den kommenden zwei Jahren werden weitere Auszahlungen erfolgen.

Der Betrag wird zu gleichen Teilen von den Versicherern, dem Bund und den Versicherten jener dreizehn Kantone (BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, SG, VS und JU) finanziert, in welchen die Prämien im Verhältnis zu den Kosten zu tief waren.

Der Zuschlag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. Im laufenden Jahr beträgt dieser für elf Kantone 62.40 Franken. Versicherte im Wallis zahlen derweil 56.40 Franken, auf den Prämien in St. Gallen gibt es einen Zuschlag in Höhe von 9.00 Franken. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung klar aus.


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