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Ein Rechtsstreit mit immer bizarreren Zügen

Die Hoffnung für das Team Sauber auf eine erfolgreiche Berufung im immer bizarrer anmutenden Rechtsstreit mit Giedo van der Garde hatte sich zerschlagen. Der Zürcher Rennstall musste nach dem neuesten richterlichen Beschluss den Holländer als Stammfahrer akzeptieren.

nir / Quelle: Si / Donnerstag, 12. März 2015 / 07:18 h

Auch der letzte Versuch des Teams Sauber, im Streitfall mit Van der Garde Recht zu bekommen, war gescheitert. Der Oberste Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria in Melbourne hatte dem Holländer am Donnerstagmorgen Schweizer Zeit endgültig grünes Licht erteilt, als einer der beiden Fahrer für die Zürcher Equipe an den Grands Prix teilnehmen zu dürfen.

In ihrer Begründung des neuerlichen Entscheids im Sinne Van der Gardes führten die Richter unter anderem an, dass die von den Rechtsvertretern des Teams Sauber ins Feld geführten Sicherheitsbedenken auch bei einem kurzfristigen Einsatz des Holländers unbegründet seien. Zudem hätten die Verträge mit den vorgesehenen Stammfahrern Felipe Nasr und Marcus Ericsson in diesem Fall keine Bedeutung für das Urteil. Die vorgetragenen Anliegen Van der Gardes seien aus juristischer Sicht allesamt berechtigt, hiess es aus dem Gericht weiter.

Ericsson oder Nasr?

Das Urteil hatte die Führung des Teams Sauber zu raschem Handeln gezwungen, denn schon um 2.30 Uhr in der Nacht auf heute Freitag Schweizer Zeit stand das erste freie Training für den Grand Prix von Australien im Programm. Im Wettlauf mit der Zeit ging es darum, für Van der Garde eines der beiden Autos herzurichten. Vor allem aber hatten Monisha Kaltenborn und die weiteren Verantwortlichen darüber zu entscheiden, welcher der vorgesehenen Einsatzfahrer Marcus Ericsson und Felipe Nasr für Van der Garde über die Klinge springen musste.

Der bis zum Redaktionsschluss nicht publizierte Entscheid passte zum Fall, der im Verlaufe des Donnerstags immer verworrenere und undurchsichtigere Züge angenommen hatte. Für zusätzliche Konfusion sorgte der Fakt, dass Van der Garde nicht im Besitz der für die Teilnahme an der Formel-1-WM unabdingbaren, sogenannten Superlizenz war.



Sauber muss den Holländer als Stammfahrer einsetzen. /

Und ob das über den nationalen Verband des Antragsstellers laufende Prozedere innert nützlicher Frist abgewickelt werden konnte, musste stark bezweifelt werden. Das Team Sauber jedenfalls ging davon aus, in Melbourne mit Ericsson und Nasr anzutreten. In der Meldeliste der FIA waren die Namen des Schweden und des Brasilianers aufgeführt.

Privatklage gegen Monisha Kaltenborn

Zum unappetitlichen Affentheater trug Van der Garde weitere Kapitel bei. Vor Gericht strengte er eine Beschlagnahmung des von Sauber nach Australien auf den Rennplatz transportierten Materials an für den Fall, dass ihm die Teilnahme in Melbourne verweigert würde. Hätte die Justiz auch diesem Ansinnen Folge geleistet, hätte das Team vollends auf den Start verzichten müssen. Van der Garde soll danach noch weitergegangen sein.

Er hatte offenbar zusätzlich eine Privatklage gegen Monisha Kaltenborn eingereicht wegen rufschädigenden Äusserungen. Stein des Anstosses waren die in einem am Mittwoch verbreiteten Communiqué, in dem die Österreicherin unter anderem dahingehend zitiert wurde, dass eine Installation Van der Gardes als Fahrer die Sicherheit des Teams und der anderen Teilnehmer gefährden würde.

Zumindest gegen aussen gab sich Van der Garde unbeeindruckt. Sein Ziel, die Arbeit als Formel-1-Fahrer im Team Sauber aufzunehmen, verlor er trotz all er Nebenschauplätze nie aus den Augen. Gedanken daran, dass er zu einem der unsäglichsten Kapitel der Formel-1-Geschichte beigetragen hatte, schien er keine zu verschwenden.


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