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USA stellen Auslieferungsgesuch für FIFA-Funktionäre

Bern - In das Auslieferungsverfahren betreffend die sieben Ende Mai in Zürich festgenommenen FIFA-Funktionäre kommt Bewegung. Die USA haben die Schweiz offiziell um deren Auslieferung ersucht. Ob und - wenn ja - wann den Betroffenen der Prozess gemacht wird, ist nicht klar.

bg / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Juli 2015 / 12:42 h

Die USA unterstreichen mit ihren formellen Auslieferungsersuchen, dass sie gewillt sind, die sieben mutmasslichen Bestecher vor Gericht zu ziehen. Laut dem Bundesamt für Justiz (BJ) sind die entsprechenden Dokumente über die US-Botschaft in Bern am Mittwochabend fristgerecht eingetroffen. Die Ersuchen stützen sich auf Haftbefehle der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft, wie das BJ am Donnerstag mitteilte. Gegen die hochrangigen FIFA-Funktionäre wird wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von über 100 Millionen Dollar ermittelt. Als Gegenleistung sollen die mutmasslichen Bestecher - Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen - bei der Austragung von Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte erhalten haben. Diese Straftaten sollen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden sein. Zudem sollen Zahlungen über US-Banken abgewickelt worden sein. Den sieben FIFA-Funktionären drohen laut dem US-Department of Justice (DOJ) wegen organisiertem Verbrechen, Betrug, Geldwäscherei und Bestechung Haftstrafen von bis zu zwanzig Jahren. Die gegen die Fussballfunktionäre erhobenen Vorwürfe wären auch in der Schweiz strafbar. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung für eine Auslieferung gegeben.

Während ganzem Verfahren hinter Gittern

Die sieben FIFA-Funktionäre sitzen derzeit in verschiedenen Gefängnissen im Kanton Zürich in Auslieferungshaft. Wegen Kollusionsgefahr wird der Kontakt unter den inhaftierten FIFA-Funktionären unterbunden. Einer der Verhafteten, der 83-jährige FIFA-Vizepräsident Eugenio Figueredo, wehrte sich mit einer Beschwerde beim Bundesstrafgericht dagegen, während der Dauer des Auslieferungsverfahrens in die USA in Haft bleiben zu müssen - erfolglos. Weil laut den Bundesstrafrichtern Fluchtgefahr besteht, blitzte er mit seinem Antrag ab und bleibt wie die anderen sechs Funktionäre während des gesamten Verfahrens hinter Gittern. Figueredo hatte als Einziger der sieben Beschwerde gegen die Auslieferungshaft eingelegt. Gegen die Auslieferung wehren sich hingegen alle, weshalb die formellen Auslieferungsersuchen der USA erst nötig wurden.



Die USA wollen FIFA-Funktionären im eigenen Land den Prozess machen. /

Verfahren könnten sich hinziehen

Die Kantonspolizei Zürich wird die mutmasslichen Verbrecher nun zu den Auslieferungsersuchen anhören, wie das BJ schreibt. Danach räumt das BJ ihnen eine Frist von 14 Tagen ein, um Stellung zu nehmen. Diese Frist kann in begründeten Fällen um 14 Tage verlängert werden. «Innert einiger Wochen» werde das BJ in der Folge über die Auslieferung entscheiden. Danach könnten sich die Verfahren aber weiter hinziehen. Reichen die Betroffenen gegen die Verfügungen des BJ Beschwerden ein, werden das Bundesstrafgericht und allenfalls das Bundesgericht diese Frage abschliessend beurteilen müssen. Bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel können die Verfahren erfahrungsgemäss rund sechs Monate dauern.

Keine News von Bundesanwaltschaft

Unabhängig davon ermittelt die Bundesanwaltschaft rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 an Russland und 2022 an Katar. Die Ermittler stehen erst am Anfang: Sie werten neun Terabytes an Daten aus. Momentan könne nicht mehr gesagt werden, sagte Sprecher André Marty auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Zuständig ist eine eigens eingesetzte Taskforce mit spezialisierten IT-Ermittlern. Wie lange das Verfahren dauern wird, kann die Bundesanwaltschaft nicht sagen. Es könne sich um Monate oder Jahre handeln. Sicher sei, dass die Untersuchung länger gehen werde als «die berühmten 90 Minuten». Bundesanwalt Michael Lauber hatte vor zwei Wochen die Wichtigkeit der Diskretion betont. Jede öffentliche Information über die laufende Untersuchung könne dazu führen, dass Beweise verschleiert würden. «Sobald ich etwas sagen kann, werde ich es sagen.»

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