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Bahnunternehmen sollen bei Verspätung Entschädigung zahlen

Bern - Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde sollen Bahn- und Fernbusunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat vor. Die Passagiere sollen damit ähnliche Rechte wie in der EU erhalten.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 26. August 2015 / 16:13 h

Dort sind Bahn- und Busreisende bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen besser geschützt als in der Schweiz. Das will der Bundesrat mit einer Revision des Personenbeförderungsgesetzes, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, ändern. Die Verkehrsunternehmen wären etwa verpflichtet, die Reisenden über Verspätungen oder Ausfälle und über ihre Rechte zu informieren und sie nötigenfalls zu betreuen. Der Bundesrat schlägt auch vor, dass die Verkehrsunternehmen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung zahlen müssen. Reisende sollen zudem die Wahl haben, zum Ausgangsort zurückzukehren oder auf anderem Weg ans Ziel zu reisen.

Forderung aus Brüssel

Der Bundesrat macht diese Vorschläge im Rahmen eines Entwurfs für ein Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Dieser sieht vor, den Zugang zum Schienennetz neu zu regeln: Statt der Trassenvergabestelle soll künftig eine Bundesanstalt darüber entscheiden, wer zu welcher Zeit die Bahnschienen benutzen darf. Heute sind die Bahnunternehmen in der Schweiz in der Regel als sogenannte integrierte Bahnen organisiert, das heisst Infrastruktur und Bahnbetrieb sind jeweils unter demselben Dach angesiedelt. Dies bringt aus Sicht des Bundesrats in einem Umfeld mit zunehmendem Wettbewerb ein gewisses Diskriminierungspotenzial auf dem Schienennetz. Darin stimmt er mit der EU überein. Diese fordert im Sinne einer Liberalisierung des Schienenverkehrs die vollständige Trennung von Infrastruktur und Bahnbetrieb. So weit will der Bundesrat allerdings nicht gehen; eine Trennung ist aus seiner Sicht im heutigen Wettbewerbsumfeld nicht notwendig und hätte negative Folgen für das Bahnsystem Schweiz.



Die Schweiz ist aufgrund ihrer Lage ein wichtiger Teil des europäischen Eisenbahnnetzes. /

Trassenvergabe via Bund

Gestützt auf die Arbeiten einer Expertengruppe schlägt der Bundesrat stattdessen Massnahmen vor, um jedes Eisenbahnunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln. Dafür soll die Trassenvergabestelle in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Heute entscheidet die Gesellschaft Trasse Schweiz, die unter anderen von SBB und BLS kontrolliert wird, wer zu welcher Zeit die Schienen benutzen darf. Die neue Anstalt soll beim Verkehrsdepartement UVEK angesiedelt werden. Weiter soll die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr (SKE), die als Regulator den Netzzugang überwacht und im Streitfall schlichtet, gestärkt werden und weitere Kompetenzen im Bereich Überwachung und Prüfung erhalten. Eine neue gesetzliche Grundlage sorgt dafür, dass sie sich die notwendigen Daten zur Marktüberwachung beschaffen kann. Sie soll zudem in RailCom unbenannt werden.

Transitland Schweiz

Die Schweiz ist aufgrund ihrer Lage als Transitland im internationalen Güter-und Personenverkehr ein wichtiger Teil des europäischen Eisenbahnnetzes. Eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten sei deshalb wichtig, heisst es im Bericht des Bundesrats. Es liege daher im Interesse der Schweiz, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Landverkehrsbereich in der Schweiz und der EU weitgehend gleichwertig seien. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. November.

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