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Homoehe-Gegnerin Kim Davis arbeitet wieder im Standesamt

Washington - Die US-amerikanische Standesbeamtin Kim Davis, die wegen der Verweigerung von Trauscheinen für Homosexuelle mehrere Tage in Beugehaft gesessen hat, ist am Montag wieder zum Dienst erschienen.

fest / Quelle: sda / Montag, 14. September 2015 / 17:59 h

In einer Pressekonferenz vor dem Amtsgericht des Rowan County im Bundesstaat Kentucky sagte Davis, dass sie ihre Mitarbeiter nicht davon abhalten werde, Heiratsurkunden für gleichgeschlechtliche Paare auszufertigen. Allerdings machte sie deutlich, dass die Dokumente nicht in ihrem Namen ausgestellt würden.

In Beugehaft genommen

Die strenggläubige Standesbeamtin hatte sich über das historische Urteil des Obersten Gerichtshofs hinweggesetzt, der Ende Juni die Homoehe überall in den USA erlaubt hatte.

Der Bundesrichter David Bunning ordnete deswegen Anfang September Beugehaft an. Am Dienstag vergangener Woche kam Davis unter Auflagen frei. Bunning untersagte ihr, das Ausstellen von Heiratsurkunden zu behindern.

Davis erklärte, dass Heiratsurkunden ohne ihren Namen eigentlich nicht gültig seien.



Kim Davis: Erklärte Gegnerin der Homoehe. /

Auf den Dokumenten soll daher stehen, dass sie auf Anordnung eines Bundesgerichts ausgestellt würden. Unklar war, ob die evangelikale Christin damit gegen die Auflagen verstösst.

Davis wird in konservativen Kreisen der USA gefeiert. Mehrere republikanische Präsidentschaftsbewerber setzten sich für sie ein. Die strenggläubige Frau rief den Gouverneur von Kentucky auf, bei der Umsetzung des Urteils Ausnahmen für Standesbeamte zu schaffen, die aus religiösen Gründen Einwände haben.

Problem nicht aus der Welt

Standesbeamte werden in vielen Gebieten der USA von der örtlichen Bevölkerung gewählt. Daher konnte der Staat Davis nicht einfach feuern, als sie sich weigerte, bei der Homoehe geltendes Recht anzuwenden.

Das Problem ist mit Davis' Rückkehr ins Amt nicht aus der Welt, denn auch in anderen Bundesstaaten widersetzen sich Standesbeamten den Vorgaben des Obersten Gerichts. Das «Wall Street Journal» berichtete unter anderem von Fällen in Alabama und North Carolina.

 


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