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Strenggläubiger Vater aus Zürich soll Baby getötet habenZürich - Das Zürcher Bezirksgericht muss sich heute Donnerstag mit strenggläubigen Eltern befassen, die ihre Kinder mit Gewalt erziehen wollten. Ein zweieinhalb Monate altes Mädchen überlebte die Tortur nicht. Es erstickte, als der Vater es ruhigstellen wollte.nir / Quelle: sda / Donnerstag, 24. September 2015 / 06:25 h
Das erst zweieinhalb Monate alte Mädchen starb im Februar 2013 unter einem Berg von Kissen und Decken. Diesen Berg soll der Vater auf sie gedrückt haben, um sie ruhigzustellen. Als dies nicht funktionierte, soll er seine Tochter unter kaltes Wasser gehalten und sie erneut unter Kissen und Decken begraben haben - bis sie starb.
Die Eltern, heute 39 und 41 Jahre alt, sind sehr gläubig. Das getötete Baby und seine ein Jahr ältere Schwester wurden nach Töchtern Hiobs aus dem Alten Testament benannt.
Auch die Erziehungsmethoden des Paares waren alttestamentarisch: Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, schlugen beide die Mädchen mit Kellen, Holzlöffeln oder einem extra dafür gekauften Teppichklopfer. Einmal ohrfeigte der Vater die ältere Tochter so heftig, dass sich diese am Badewannenrand einen Schaufelzahn abbrach.
Nach dem Erstickungstod des Babys wurden die Eltern verhaftet.
Ein zweieinhalb Monate altes Mädchen erstickte. /
![]() Die Mutter, welche zwar die Erziehungsmethoden mittrug, aber nicht für den Tod des Babys verantwortlich war, wurde nach zwei Tagen wieder auf freien Fuss gesetzt. Der Vater sitzt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft. Beide müssen sich heute vor Gericht verantworten. Staatsanwalt fordert 10 Jahre Der arbeitslose Tauchlehrer ist wegen fahrlässiger oder gar eventualvorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorgepflicht, Körperverletzung und Tätlichkeiten angeklagt. Der Staatsanwalt fordert für ihn eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Falls er «nur» wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden sollte, fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Die Mutter ist wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten und Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt. Sie soll gemäss Anklage mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bestraft werden, allerdings bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Anträge der Beschuldigten-Anwälte werden erst beim Prozess bekannt gegeben.
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