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Finma-Chef hält noch schärfere Grossbanken-Regulierung für nötigBern - Die «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung für Grossbanken in der Schweiz reicht aus Sicht des obersten Bankenaufsehers Mark Branson nicht aus. Noch bevor die neuen Regeln alle umgesetzt sind, strebt der Finma-Direktor bereits eine Verschärfung an.jbo / Quelle: sda / Freitag, 25. September 2015 / 08:30 h
«Wir sind gut unterwegs, aber es gibt noch einiges zu tun», sagte Branson im Interview mit den Zeitungen «Der Bund» und «Tages-Anzeiger» vom Freitag. Obwohl die Sicherheit sich erhöht habe, seien noch nicht alle Probleme gelöst, selbst wenn alle Anforderungen aus dem heutigen Gesetz dereinst erfüllt seien. «Weitere Anpassungen sind nötig.»
Anpassungen sind laut Branson vor allem bei den Kapitalanforderungen notwendig. Einerseits hat er dabei die sogenannte «Leverage Ratio» im Blick, welche das Eigenkapital in Beziehung zu den ungewichteten Aktiven setzt.
«Die Schweiz sollte punkto gewichteter und ungewichteter Kapitalanforderungen für die Grossbanken zu den in dieser Beziehung international führenden Ländern gehören. Gewisse Länder haben hier aufgeholt oder uns sogar überholt», sagte Branson.
Andererseits hält er auch Massnahmen beim verlustabsorbierenden Kapital für nötig, mit dem die Stabilisierung einer Bank in Schieflage erleichtert werden soll.
Laut Branson sind vor allem bei den Kapitalanforderungen Anpassungen notwendig. /
![]() Auch dort brauche es Anforderungen, sagte Branson. «Wir sind uns alle einig, dass eine Quote für solche Instrumente kommen muss.» Finma soll Abschreibung anordnen können Branson gibt zu bedenken, dass die speziellen Wandelanleihen, die etwa die Credit Suisse geschaffen habe, sich international nicht durchgesetzt hätten. Es stelle sich die Frage, ob die Schweiz auf etwas umschwenken solle, das internationalen Standards besser entspricht. «Gemeint sind Anleihen, die eine Klausel enthalten, dass die Finma im Abwicklungsfall eine Abschreibung anordnen kann.» Als systemrelevante Banken gelten in der Schweiz die UBS, CS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisenbank und Postfinance. Nachdem das Parlament im Nachgang der Finanzkrise die Gesetzgebung angepasst hat, müssen sie besondere Anforderungen erfüllen - einige davon allerdings erst in den nächsten Jahren. Die Finma entscheidet für jedes Institut, welche Anforderungen erforderlich sind.
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