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Strafverfahren gegen Muslim nach TV-Auftritt

Gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, ist wegen seinen Aussagen am TV ein Strafverfahren eingeleitet worden.

ht / Quelle: news.ch / Freitag, 16. April 2010 / 22:14 h

Die Staatsanwaltschaft begründet dies wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit. Fallengelassen wurde dagegen ein Strafverfahren gegen den Iman der Ar-Rahma-Moschee Basel. In der auf SF ausgestrahlten Dok-Sendung «Hinter dem Schleier» am 1. April wurde der Imam wie folgt zitiert: «Ohne die Botschaft Mohammeds anzuerkennen, ist die Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder: Niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm. Aber der Mensch, der Allah mit Absicht nicht anerkennt, ist niedriger als das gläubige Tier». Am 6.April wurde deswegen bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung, Angriffs auf die verfassungsmässige Ordnung und staatsgefährdender Propaganda eingereicht.

Keine Rassendiskriminierung

Die Staatsanwaltschaft wertet dies allerdings nicht als Rassendiskriminierung.



Ausschnitt aus dem DOK- Film «Hinter dem Schleier». /

Diejenigen Menschen, die Allah nicht anerkennen, stellten keine eigene, vom Schutzbereich der Strafnorm erfasste Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft dar: Vielmehr handle es sich um die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- und Nichtgläubigen. Damit fehle es am objektiven Tatbestand von Art. 261bis Abs. 4 StGB, schreibt die Staatsanwaltschaft. Ebenso würden keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung oder für eine staatsgefährliche Propaganda vorliegen. Es bestehe auch kein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, da die allfällige Verletzung der religiösen Überzeugung von Andersgläubigen nicht derart grob erscheint, dass von einer schwerwiegenden Störung des Religionsfriedens ausgegangen werden müsste, erklärt die Staatsanwaltschaft. Die im Beitrag gemachten Aussagen des beschuldigten Imam werden daher als nicht strafbar qualifiziert und das Verfahren wegen Fehlens eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes eingestellt.

Aufforderung zu Gewalttätigkeit

Dem Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel wird dagegen vorgeworfen, in seinen Aussagen in der gleichen Dok-Sendung das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Diese Mitteilung an die Öffentlichkeit könnte geeignet sein, unbefangene Menschen in ihrem Verhalten zu beeinflussen und zu gewissen Handlungen zu veranlassen. Die Rechtfertigung bzw. Bagatellisierung von körperlicher Gewalt gegen Ehefrauen könne durchaus als öffentliche Aufforderung zur Gewalttätigkeit verstanden werden, begründet die Staatsanwaltschaft Basel die Einleitung des Strafverfahrens.

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