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Konsumentenschützer stören sich an unerwünschten WerbeanrufenBern - Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, unerwünschte Werbeanrufe: Laut den Schweizer Konsumentenschützern halten sich viele Unternehmen noch nicht an die Regeln, die das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorschreibt. 5000 Beschwerden sind hängig.knob / Quelle: sda / Montag, 17. Dezember 2012 / 10:38 h
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Anbieter entsprächen noch nicht den Vorschriften, teilte die Dachorganisation anlässlich der Präsentation ihrer Bilanz des Jahres 2012 am Montag mit. Das neue UWG verbietet es Firmen unter anderem, eine Person zu Werbezwecken anzurufen, die im Telefonbuch mit einem Sternchen angibt, dass sie keine Werbung wünscht.
Seit das Gesetz im April in Kraft getreten ist, hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen bereits über 5000 Beschwerden aufgenommen. Die Konsumentenschützer haben in diesem Jahr auch rund 50 Klagen eingereicht, wie Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, auf Anfrage sagte.
Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, unerwünschte Werbeanrufe sind immernoch an der Tagesordnung. (Symbolbild) /
Dabei ging es vor allem um Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch und Lockvogelangebote. Im kommenden Jahr will die Allianz auch gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen juristisch vorgehen. Sie will sich ausserdem weiter dafür einsetzen, dass Wechselkursgewinne an die Konsumenten weitergegeben werden und die Preise sinken. Um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, plant sie für 2013 die Einführung eines Politikerratings: Anhand ihres Abstimmungsverhaltens sollen Parlamentarier auf ihre Unterstützung von Konsumentenschutzanliegen hin beurteilt werden. Der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen gehören die Stiftung für Konsumentenschutz, die Fédération romande des consommateurs sowie die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana an.
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