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Kein Wehrpflichtsersatz für dienstwilligen DiabetikerStrassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt die Schweiz, weil sie von einem militäruntauglichen, aber dienstwilligen Diabetiker Wehrpflichtersatz gefordert hat. Laut den Richtern in Strassburg wurde der Mann dadurch diskriminiert.smw / Quelle: sda / Donnerstag, 30. April 2009 / 12:55 h
Der heute 30-Jährige war 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden. Die Behörden verpflichteten den an sich militär- oder ersatzdienstwilligen Zürcher anschliessend, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen.
Das Bundesgericht wies seine Beschwerde 2004 ab. Es verwies dabei auf die Praxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde im Jahr 2004 ab. /
![]() Sein IV-Grad sei indessen tiefer als 40 Prozent bewertet worden. Der EGMR hat dem Mann mit dem Urteil nun Recht gegeben und festgestellt, dass die Schweiz das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungverbot und das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt hat. Die Schweiz muss ihm 3650 Euro Entschädigung zahlen. Laut den Richtern in Strassburg hat die Schweiz den Betroffenen in zweierlei Hinsicht ungleich behandelt. Erstens gegenüber stärker Behinderten, die keinen Wehrpflichtersatz zahlen müssen, und zweitens dadurch, dass ihm anders als Gewissenverweigerern keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde.
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