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Werbung für Bier und Wein soll erlaubt werdenBern - Werbung für Bier und Wein soll für alle Radio- und TV-Veranstalter erlaubt werden. Der Nationalrat hat eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bejaht, um die Teilnahme am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA zu sichern.smw / Quelle: sda / Mittwoch, 27. Mai 2009 / 22:34 h
Die Filmschaffenden können dank MEDIA gleichberechtigt von den EU-Programmen profitieren. Probleme bereitet die mit dem EU-Abkommen verknüpfte Verpflichtung, ab 2009 die EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» anzuwenden, die mit den Werbeverboten des neuen RTVG kollidiert.
Der Bundesrat hat mit der EU im Sinne eines Kompromisses eine Änderung des Abkommenstextes vereinbart: Die strengeren Werbevorschriften können im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgesetzt werden, vorausgesetzt sie sind verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse.
Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke wie Alcopops kann dank diesem Verfahren aufrechterhalten werden. Anders ist es bei der Werbung für Bier und Wein.
Werbung für Bier und Wein soll für alle Radio- und TV-Veranstalter erlaubt werden. / Foto: Urs Keller ex-press.ch
Diese ist nach dem RTVG für lokale TV-Veranstalter bereits zugelassen. Ständerat am Zuge Der Ständerat hat sich für die radikale Lösung entschieden, dass jede Werbung für Alkoholika in TV-Programmen der SRG, der Privaten und der ausländischen Werbefenster in Schweizer Medien unzulässig ist. Der Beschluss war vom Präventionsgedanken und vom Jugendschutz motiviert. Der Nationalrat lehnte es mit 91 zu 78 Stimmen ab, Werbung für alkoholische Getränke ganz zu verbieten. Mit 121 zu 33 und 129 zu 21 Stimmen verworfen wurden Anträge der SVP, auch politische und religiöse Werbung in den elektronischen Medien zuzulassen. In der Gesamtabstimmung passierte die RTVG-Revision mit 92 zu 30 Stimmen bei 43 Enthaltungen. Jetzt ist wieder der Ständerat am Zuge.
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