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Ansturm auf den Schweizer BankenombudsmanZürich - Verunsicherte Sparer haben dem Bankenombudsman im letzten Jahr regelrecht die Türen eingerannt: In Folge von Finanzkrise und Bankzusammenbrüchen erhielt Hanspeter Häni 4144 Anfragen. Im Jahr davor hatten ihn vergleichsweise bescheidene 1609 Eingaben erreicht.smw / Quelle: sda / Dienstag, 7. Juli 2009 / 14:00 h
«Der Tag, an dem die Panik ausbrach, war der 15. September, als Lehman Brothers Insolvenz anmeldete», sagte Häni vor Medienvertretern in Zürich. Wie sein Büro errechnet hat, haben sich die telefonischen Anfragen 2008 mehr als verdoppelt, die schriftlichen Anfragen gingen gar um fast das dreifache nach oben.
Seit Schaffung der Ombudsstelle 1993 sei dies beispiellos, sagte Häni. Rund die Hälfte der Fälle hätten sich auf die Bankenzusammenbrüche von Lehman Brothers und der isländischen Kaupthing-Bank und sowie auf kapitalgeschützte Anlagen (Absolute-Return) bezogen.
Hänis Büro musste das Personal von 6 auf 9,5 Vollzeitstellen aufstocken und zwei externe Rechtsanwälte beiziehen, um die Flut der Anfragen kanalisieren zu können.
2008 hat Hanspeter Häni 4144 Anfragen von besorgten Anlegern erhalten. /
![]() Bei den schriftlichen Anfragen konnten bis Jahresende dennoch 43 Prozent nicht abschliessend behandelt werden. Ombudsman ohne Spruchrecht Die Herausforderung für ihn und seine Mitarbeiter habe darin bestanden, klar aussichtslose Fälle von denjenigen zu unterscheiden, bei denen eventuell eine Mitverantwortung der Bank im Raum war, sagte Häni. Die Ombudsstelle wurde bei Banken vor allem vorstellig, um über die Kunden-Aufklärung bezüglich der Risiken zu diskutieren. Viele Kunden hätten berichtet, so Tschan, die Bank habe sie zum Kauf von Produkten überredet, die sie selber nicht in ihr Depot aufgenommen hätten. «Aufgrund dieser Überlegungen regte der Ombudsman an, 'Sparer im engeren Sinne' zu entschädigen». Einzelne Banken wie die Credit Suisse im Falle der Lehman-Geschädigten sind dem nachgekommen. Rechtliche Schritte müssen die Bankkunden aber in jedem Falle selber einleiten, denn der Ombudsman verfügt über kein Spruchrecht.
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