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Haitianische Folteropfer vor Bundesgericht erfolglosLausanne - Zwei haitianische Folteropfer erhalten keine Entschädigung aus den in der Schweiz gesperrten Geldern von Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Noch hängig ist der Rekurs gegen die Rückgabe der Mittel an Haiti.sda / Quelle: sda / Donnerstag, 16. Juli 2009 / 17:17 h
Ein Gericht in Miami hatte «Baby Doc» Jean-Claude Duvalier und seine Ex-Frau Michelle 1998 verurteilt, den zwei Folteropfern eine Genugtuung von einer Million beziehungsweise 750'000 Dollar zu zahlen. Vor einem Jahr gelangten die beiden Personen, eine von ihnen ist inzwischen verstorben, ans Bundesamt für Justiz (BJ).
Sie ersuchten darum, ihnen die zugesprochenen Beträge aus den in der Schweiz blockierten Geldern des Duvalier-Clans in der Höhe von rund 7 Millionen Franken auszuzahlen. Das BJ entschied dann im vergangenen Februar, die seit 2002 gesperrten Gelder Duvaliers an Haiti zurückzugeben, zur Verwendung für Entwicklungsprojekte.
Jean-Claude Duvalier, Haiti Diktator /
![]() Gegen diesen Beschluss erhoben die beiden Folteropfer zunächst erfolglos Beschwerde ans Bundesstrafgericht. Die Richter in Bellinzona waren zum Schluss gekommen, dass ihnen im Verfahren um die Rückführung der Gelder keine Parteistellung zukomme. Beschwerde der Opfer abgewiesen Zudem sei das Interesse der haitianischen Bevölkerung, von den rund 7 Millionen Franken profitieren zu können, höher zu gewichten als das Interesse der Betroffenen, rund 30 Prozent dieser Summe persönlich ausbezahlt zu bekommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Beiden nun ebenfalls abgewiesen.Duvalier-Regime Laut den Richtern in Lausanne kann das laufende Rechtshilfeverfahren nicht dazu dienen, um Opfer des Duvalier-Regimes direkt zu entschädigen. Gegen die Rückgabe der Gelder an Haiti ist beim Bundesstrafgericht gegenwärtig noch eine Beschwerde des Duvalier-Clans hängig.
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