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Ständerat für Aufhebung der BuchpreisbindungBern - Auch der Ständerat möchte die Buchpreisbindung wieder einführen. Gegen den Willen des Bundesrats und der Wirtschaftskommission ist die kleine Kammer auf eine entsprechende Vorlage eingetreten.tri / Quelle: sda / Mittwoch, 2. Dezember 2009 / 14:51 h
Der Nationalrat hatte den Gesetzesentwurf im vergangenen Mai ebenfalls gutgeheissen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats dagegen empfahl, nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit verbindlichen Buchpreisen liessen sich die angestrebten kulturpolitischen Ziele nicht erreichen, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH).
Von der Buchpreisbindung profitierten nämlich vor allem grosse ausländische Buchhandlungen und Buchimporteure. Für die Förderung von Autoren und die Produktion von Schweizer Büchern gebe es bessere Mittel. Andere Redner wiesen darauf hin, dass die meisten Bücher ohnehin bald im Internet verkauft würden. Zweifel wurden auch angemeldet an der Verfassungsmässigkeit des geplanten Gesetzes.
Auch Leuthard rät ab
Auch Bundesrätin Doris Leuthard riet dringend von einer Buchpreisbindung ab. Gute Bücher seien nach wie vor zu vernünftigen Preisen erhältlich. Um Schweizer Autoren und Verlage zu fördern, gebe es bessere Mittel, sagte sie.
Von der Buchpreisbindung profitierten vor allem grosse ausländische Buchhandlungen und Buchimporteure: Buchladen im Shop-Ville im Zürcher Hauptbahnhof. / Foto: Gabriela Adair ex-press.ch
Ihre Bedenken wurden nicht gehört. Die Mehrheit des Ständerats war der Meinung, dass das Buch als Kulturgut besonderen Schutz geniessen müsse. Dies anerkenne auch die EU, sagte etwa Helen Leumann (FDP/LU). Zudem könne mit der Buchpreisbindung Kulturförderung gemacht werden ohne einen einzigen Subventionsfranken. Vorlage geht in Kommission zurück Der Rat beschloss das Eintreten mit 23 zu 15 Stimmen. Die Vorlage geht nun zurück an die Kommission, die sich mit der vom Nationalrat verabschiedeten Vorlage befassen muss. Die grosse Kammer sieht in ihrer Version vor, dass Verleger und Importeure den Buchpreis verbindlich festlegen. Für importiere Bücher muss dieser bis zu 20 Prozent über dem Preis im Ausland liegen. Die Buchpreisbindung für die Deutschschweiz war endgültig aufgehoben worden, nachdem das Bundesgericht im März 2007 entschieden hatte, dass diese eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. Ein Ausnahmegesuch der Buchhändler hatte der Bundesrat wenige Monate später abgelehnt.
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