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Bundesrat: Verzicht auf neues System beim EinlegerschutzBern - Bei Bankenpleiten sollen Sparguthaben definitiv bis 100'000 Franken geschützt sein. Der Bundesrat will diese Regelung ins Dauerrecht überführen. Auf den ursprünglich geplanten öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds verzichtet er aber.ade / Quelle: sda / Mittwoch, 24. März 2010 / 11:41 h
Die Vorschläge des Bundesrates für ein neues, zweistufiges Sicherungssystem waren in der Vernehmlassung auf Ablehnung gestossen. Es sei nicht sinnvoll, den funktionierenden, sich selbstregulierenden Einlegerschutz zu verstaatlichen, befand die Mehrheit.
Deshab ist der Bunderat nun von diesem Plan abgerückt und begnügt sich damit, den Schutz auf 100'000 Franken zu erhöhen.
Sparguthaben bis 100'000 Franken geschützt. /
![]() Den Schutz gewährleisten müssen weiterhin die Banken. Die Obergrenze, bis zu welcher sie solidarisch für ein insolventes Institut einspringen müssen, soll von 4 auf 6 Milliarden Franken erhöht werden. Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte das Parlament im Dezember 2008 einen dringlichen, auf Ende 2010 befristeten Schutz von Bankeinlagen bis 100'000 Franken beschlossen. Bis dahin waren lediglich 30'000 Franken abgesichert.
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