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Hells Angels keine kriminelle OrganisationBern - Die Zürcher Hells Angels können nicht wegen Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt werden. Die Verdachtslage reicht dafür nicht aus. Das schreibt der eidgenössische Untersuchungsrichter zum Abschluss seiner Voruntersuchungen gegen die Rocker.ht / Quelle: sda / Freitag, 7. Mai 2010 / 17:17 h
Für ausreichend hält der Eidgenössische Untersuchungsrichter Jürg Zinglé hingegen die Verdachtslage gegen einzelne Mitglieder der «Hells Angels MC Zürich» bei anderen Delikten, wie er zu seinem Schlussbericht festhält.
Diese Straftatbestände umfassen strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitberaubung und Raub, Erpressung und den Versuch dazu, Drogendelikte sowie Förderung der Prostitution.
Im Hauptpunkt, die Bildung einer kriminellen Organisation, liess sich gemäss Zinglé der Verdacht indessen nicht ausreichend erhärten. Dieser Anklagepunkt fällt damit ebenso dahin wie jener auf Pornografie und Gewaltdarstellungen. Der Vorwurf auf Anstiftung zu Körperverletzung sei inzwischen verjährt.
Das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren gegen die Hells Angels begann im Januar 2003 und beruhte auf Vorermittlungen der Bundeskriminalpolizei ab Frühjahr 2002.
Ehemaliges Klublokal der Hells Angels an der Langstrasse in Zürich. /
![]() Die Ermittlungen basierten auf der Annahme, bei der Rockergruppe handle es sich um eine kriminelle Organisation. Ende April 2004 wurden nach einer grossangelegten Razzia der Polizei dreizehn Mitglieder vorübergehend verhaftet. Lange Verfahrensdauer Die Hypothese der organisierten Kriminalität bestimmte gemäss Zinglé weitgehend die Ermittlungsstrategie. Mehr als ein Jahr lang wurden insgesamt 26 Telefonanschlüsse abgehört, drei E-Mail-Konten und ein Faxanschluss überwacht. Die lange Verfahrensdauer von über sieben Jahren liegt gemäss Zinglé daran, dass das Verfahren in vier Händen lag. Zuletzt befasste sich bis 2008 Ernst Roduner mit dem Fall, der ihn nach seiner Pensionierung zusammen mit dem Verfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger weiterführte. Zentral für den Hells Angels Anwalt Valentin Landmann ist die Aussage, dass die Hells Angels keine kriminelle Organisation ist. «Ich war seit jeher überzeugt, dass der Vorwurf der kriminellen Organisation in keiner Weise haltbar ist», sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
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