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1.Mai-Amokfahrer soll 12 Jahre hinter GitterZürich - Die Einschätzung der Amokfahrt vom 1. Mai 2008 in Zürich geht weit auseinander: Im Prozess vor Geschworenengericht beantragte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, der Verteidiger bloss wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Juni 2010 / 15:18 h
Während der Staatsanwalt eine Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren als angemessen ansieht, möchte der Verteidiger, dass sein Mandant nicht mehr ins Gefängnis muss: Er beantragte eine teilbedingte Strafe von 27 Monaten, wobei 7 Monate zur Bewährung auszusetzen seien.
Diese sieben Monate hat der 32-jährige Angeklagte bereits in Untersuchungshaft gesessen.
Das Zürcher Geschworenengericht hat nun viereinhalb Tage Zeit für die geheime Urteilsberatung. Am nächsten Donnerstag soll das Urteil eröffnet werden.
Vorfall gefilmt
Der Staatsanwalt beantragt 12 Jahre für den Zürcher Amokfahrer. / Foto: Johannes Dietschi newspictures.ch
Die Beweislage für die Anklage sei noch selten so vorteilhaft gewesen wie in diesem Fall, sagte der Staatsanwalt. Der Vorfall sei zufälligerweise gefilmt worden. Dieser Film zeige, dass der Autofahrer kontinuierlich beschleunigend durch die Menschentraube gefahren sei und nicht angehalten oder abgebremst habe. Das genaue Tempo von 10 bis 35 km/h hätten Fachleute errechnen können. Staatsanwalt: «Klassischer Eventualvorsatz» Gemäss Staatsanwalt handelt es sich um einen «klassischen, lehrbuchmässigen Fall von Eventualvorsatz». Der Angeklagte habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten, aber dies in Kauf genommen. Sein Mandant habe «unbestrittenermassen etwas schreckliches angerichtet», aber er sei kein «Amokfahrer», sagte der Verteidiger. Verurteilt werden könne er lediglich wegen Fahrlässigkeit. In der sehr aggressiven Stimmung der Nachdemo habe er die «hirnrissige Idee» gehabt, wegzufahren.
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