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Entlassung bei Tamedia war missbräuchlichZürich - Die Entlassung des Journalisten Daniel Suter im Rahmen der Massenkündigung des «Tages-Anzeigers» vor gut einem Jahr war missbräuchlich. Das Zürcher Arbeitsgericht hat die Klage des damaligen Arbeitnehmer-Vertreters gegen seine Arbeitgeberin Tamedia AG gutgeheissen.fest / Quelle: sda / Montag, 19. Juli 2010 / 21:14 h
Die Tamedia habe die Kündigung ausgesprochen, obwohl sie wusste, dass Suter in seiner damaligen Stellung als Präsident der «Tages-Anzeiger»-Personalkommission (Peko) unter besonderem Kündigungsschutz stand. Die wirtschaftlichen Gründe könnten bei einer solchen Kündigung nicht als «begründeten Anlass» angeführt werden, heisst es im am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Entschädigung
Die Tamedia muss dem Entlassenen eine Entschädigung im Umfang von drei Monatslöhnen sowie eine reduzierte Prozessentschädigung von 4304 Franken zahlen.
Die Mediengewerkschaft «comedia» bezeichnete das Urteil in einer Mitteilung als höchst erfreulich. Es relativiere eine drei Jahre alte Rechtssprechung des Bundesgerichts und komme wieder zurück zum eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, das den Arbeitnehmervertreter während seiner Amtsdauer unter besonderen Kündigungsschutz stelle.
Kündigung während Sozialplan-Verhandlungen Die Tamedia hatte dem Peko-Präsidenten Ende Mai 2009 das Arbeitsverhältnis auf Ende Oktober gekündigt und zwar während der Verhandlungen der Peko mit der Tamedia über einen Sozialplan.Protest von Mitarbeitern desTages-Anzeigers vor zwei Wochen. / Foto: Tanja Demarmels ex-press.ch
Der heute 60-Jährige hatte 22 Jahre lang als Tagi-Journalist gearbeitet die Arbeitnehmer-Vertretung seit der Gründung 2005 geleitet. Beim Arbeitsgericht erhob der Journalist Einsprache gegen die Kündigung. In der Hauptverhandlung vom 12. Februar 2010 machte er eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend. Gemäss seinem Anwalt hätte dem Arbeitnehmer-Vertreter nur gekündigt werden dürfen, wenn es als Kündigungsgrund ein vorwerfbares Verhalten gegeben hätte. Das Gesetz sehe keinen «absoluten Kündigungsschutz» vor, argumentierte die Rechtsvertreterin der Tamedia. Es müsse eine Kündigung eines Arbeitnehmervertreters aus wirtschaftlichen Gründen möglich sein.
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