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Berner Gericht weist Klage gegen Credit Suisse abBern - Das Berner Handelsgericht hat am Mittwoch die Klage eines Berner Kleinanlegers gegen die Schweizer Grossbank Credit Suisse (CS) im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die CS habe keinen Vertragsbruch begangen.ade / Quelle: sda / Mittwoch, 25. August 2010 / 12:41 h
Die Grossbank habe auch ihre Aufklärungspflicht nicht verletzt, als sie dem Berner Kleinanleger Anlageprodukte verkaufte, die beim Zusammenbruch der Lehman Brothers wertlos wurden. Das entschied das Berner Handelsgericht am Mittwoch nach einer öffentlichen Urteilsberatung.
Beim Kleinanleger handelt es sich um den früheren Spitzen-Langstreckenläufer und Grafiker Hugo Rey. Er hatte dem CS-Anlageberater gesagt, aus Abneigung gegen die Politik des früheren US-Präsidenten George Bush wolle er «0,0 Prozent USA» in seinen Anlagen.
Verbundenes Risiko nicht erwähnt
Die CS habe keinen Vertragsbruch begangen, heisst es. /
![]() Rey entschied Im vorliegenden Fall gehe es nicht um einen Vermögensverwaltungsvertrag, bei dem die Bank nach Weisungen des Kunden handle. Es gehe um einen Anlageberatungsvertrag, bei dem der Bankangestellte Empfehlungen abgegeben und Rey entschieden habe. Das hielt das Berner Handelsgericht Rey nun aber am Mittwoch vor. In dieser Situation «gibt es halt auch eine gewisse Verantwortung des Anlegers», sagte ein Richter.«0,0 Prozent USA»
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