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Lehman-Urteil vors BundesgerichtBern - Für die Credit Suisse (CS) geht der Rechtsstreit mit einem Kleinanleger in Sachen Lehman-Papiere gemäss einem TV-Bericht weiter. Der Berner Hugo Rey hat die Klage gegen die Grossbank ans Bundesgericht weitergezogen, wie er dem Fernseh-Sender «Telebärn» am Dienstagabend sagte.fest / Quelle: sda / Dienstag, 21. Juni 2011 / 21:50 h
Hugo Rey verlor im September 2008 mit Lehman-Papieren 50'000 Franken. Er gehörte zu jenen, die von der CS keine Entschädigung akzeptierten, und prozessierte gegen die Bank. Das Berner Handelsgericht wies seine Klage am 25. August 2010 ab.
Das Bundesgericht muss entscheiden. /
![]() Nun hat er gemäss eigenen Angaben seine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Rey wirft der Bank vor, ihn absichtlich getäuscht zu haben. Sie habe ihm die Lehman-Papiere verkauft, obwohl er sagte, er wolle keine amerikanische Anteile in seiner Anlage haben, hiess es. Die Credit Suisse verwies dem Bericht zufolge auf das Urteil des Berner Handelsgerichts.
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