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Streit um Google Street View vor GerichtBern - Der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und die Anwälte von Google haben am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Argumente im Streit um Google Street View auf den Tisch gelegt. Das Urteil aus Bern wird später folgen.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 24. Februar 2011 / 14:01 h
Thür fordert von Google verschiedene Massnahmen, um beim Internet-Dienst Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Unter anderem verlangt er, dass Gesichter von abgebildeten Personen und Kennzeichen von Fahrzeugen auf manuelle Art vollständig unkenntlich gemacht werden.
Schutz der Privatsphäre verbessern Zudem fordert er eine bessere Information darüber, wann und wo genau Google seine Aufnahmen macht. Weil Google die Umsetzung mehrheitlich ablehnt, muss das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Am Donnerstag hatten die Streitparteien nun Gelegenheit, ihre Argumente vor Gericht auf den Tisch zu legen. Der Datenschützer zeigte zunächst anhand einer Präsentation, dass auch nach der automatisierten Verwischung durch Google noch einzelne Gesichter und Fahrzeugkennzeichen sichtbar sind. Die Umsetzung der von ihm geforderten Massnahmen sei nötig und Google zumutbar, um den Schutz der Privatsphäre Betroffener zu verbessern.Kein Interesse Die Anwälte von Google hielten dem Datenschutzbeauftragten entgegen, dass sich gar niemand wirklich für die paar wenigen noch sichtbaren Gesichter interessiere.Beim Internetdienst Street View will man den Schutz der Privatsphäre verbessern. /
![]() Insofern gehe es auch nicht um den Schutz von Personendaten, der unter das Datenschutzgesetz fallen würde. Aktuell würden 99 Prozent aller Gesichter automatisch unkenntlich gemacht. Dies müsse ausreichen. Thür verlange, dass Google «perfekt» sei. Diese Forderung sei unverhältnismässig. Es sei im übrigen nicht einzusehen, wieso Google verboten werde solle, was andere in Internet und Medien ohne weiteres machen dürften. Letztlich erfolge die Klage des Datenschutzbeauftragten aus rein politischen Gründen. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun seinen Entscheid fällen müssen, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anschliessend kann das Urteil noch beim Bundesgericht angefochten werden.
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