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Kirche in Deutschland will Missbrauchsopfer entschädigenBerlin/Bonn - Die katholische Kirche Deutschlands will jedem minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs bis zu 5000 Euro Entschädigung zahlen. Zusätzlich will die Kirche bei akutem Bedarf Kosten für eine Psychotherapie oder Paarberatung übernehmen.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 2. März 2011 / 18:24 h
Dieses Angebot legte die Bischofskonferenz bei den Beratungen des Runden Tischs der Bundesregierung am Mittwoch in Berlin vor. In besonders schweren Fällen sind auch andere oder zusätzliche Leistungen möglich. Ausserdem soll es einen Präventionsfonds geben, der mit 500'000 Euro ausgestattet wird.
Die katholische Kirche macht das Angebot im Alleingang. Sie wollte Regelungen aus der Arbeit des Runden Tischs nicht abwarten, nachdem diese noch nicht absehbar seien. Die Kirche sehe sich in der Pflicht, eine möglichst schnelle Hilfe anzubieten, hiess es. Betroffene könnten sich bereits vom 10. März an mit Anträgen melden.
Die Hilfen hätten das Ziel, «zur Heilung der Folgen sexuellen Missbrauchs» beizutragen, erklärte die Bischofskonferenz. Alle Leistungen seien freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Täter sollen zahlen Die Entschädigung in Höhe einer Einmal-Zahlung in Höhe von bis zu 5000 Euro soll nach dem Angebot der Bischofskonferenz vom Täter persönlich übernommen werden. Wenn der Täter nicht mehr belangt werden kann oder nicht freiwillig zahlt, soll ersatzweise die betroffene kirchliche Stelle einspringen. Die Bischöfe hätten keine Pauschallösung für alle Opfer gewollt, erläuterte der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte Stephan Ackermann. Jeder Fall werde auf Antrag einzeln geprüft. Die Auszahlungen sollten möglichst schnell erfolgen und noch in der ersten Jahreshälfte anlaufen. Die Prüfung der Anträge soll eine Zentrale Koordinierungsstelle übernehmen. Das Angebot zur finanziellen Entschädigung bezieht sich auf Fälle, bei denen wegen Verjährung kein durchsetzbarer rechtlicher Anspruch mehr auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht. Um anderen Opfern, bei denen die Fälle noch nicht verjährt sind, einen Rechtsweg zu ersparen, sollen aussergerichtliche Einigungen angestrebt werden.
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