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Kautionspflicht gegen LohndumpingBern - Mit einer zentralen Stelle, welche die Kautionen der in der Schweiz tätigen ausländischen Baufirmen verwaltet, soll das durch die Personenfreizügigkeit stark gestiegene Lohndumping bekämpft werden. Am Aufbau der Stelle beteiligen sich mehrere Branchenverbände aus dem Baunebengewerbe.fest / Quelle: sda / Montag, 9. Mai 2011 / 23:46 h
Die Verwaltungsstelle soll von der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) Baselland geführt werden, wie das Wirtschaftsmagazin «Eco» des Schweizer Fernsehens (Ausstrahlung diesen Montagabend) recherchiert hat. Die Stelle soll bereits in wenigen Wochen ihren Betrieb aufnehmen, wie Michel Rohrer, Leiter der ZPK Baselland, der Nachrichtenagentur SDA bestätigte.
Ausländische Firmen, die Arbeiter in die Schweiz schicken, aber die Mindestlohnvorschriften nicht einhalten, zahlen oft die ihnen auferlegten Konventionalstrafen nicht.
Durch die Personenfreizügigkeit wird verstärkt Lohndumping erwartet. /
![]() Mit einer auf ein Sperrkonto eingezahlten Kaution oder der Hinterlegung einer entsprechenden Bankgarantie kann das verhindert werden. Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union sehen unter anderem die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) als Instrumente gegen Lohndumping vor. Im Rahmen solcher GAV kann auch eine Kautionspflicht erlassen werden. Der landesweit gültige GAV für das Maler- und Gipsergewerbe beispielsweise sieht eine solche Pflicht vor.
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