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Verfahren gegen Chodorkowski nicht politisch

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Verfahren gegen den russischen Geschäftsmann Michail Chodorkowski nicht als politisch motiviert eingestuft. Die Strassburger Richter wiesen damit am Dienstag den wichtigsten Klagepunkt des 47-Jährigen zurück.

asu / Quelle: sda / Dienstag, 31. Mai 2011 / 11:43 h

Sie rügten Russland aber in zwei weiteren Punkten. Dabei geht es zum einen um die Bedingungen der Untersuchungshaft Chodorkowskis und seine Behandlung im Gerichtssaal und zum anderen um die Unrechtmässigkeit seiner Festnahme und die unangemessen lange Untersuchungshaft. Damit sei das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden, halten die sieben Richter in ihrem einstimmigen Urteil fest. Der Gerichtshof sprach dem inhaftierten Kremlkritiker ausserdem ein Schmerzensgeld von 10'000 Euro zu. Die Entscheidung ist nicht endgültig; gegen sie kann Berufung beantragt werden. Das Urteil betrifft den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski, bei dem er 2005 wegen Betrugs, Veruntreuung und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Straflager verurteilt worden war.



Michail Chodorkowski, nach Gerichtshof für Menschenrechte nicht politisch motiviert verurteilt worden. /

In einem zweiten Prozess war Chodorkowski zu weiteren sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht reduzierte diese Strafe um ein Jahr, somit muss Kremlkritiker Chodorkowski insgesamt 13 Jahre Haft verbüssen.

Gericht prüft Entlassungsantrag

Ein Gericht in Moskau prüft derzeit den Antrag Chodorkowskis auf vorzeitige Haftentlassung. Die Bitte sei eingegangen und werde geprüft, sagte die Sprecherin des Moskauer Stadtgerichts, Anna Ussajewa, am Dienstag nach Angaben der Agentur Interfax. Er habe mehr als die Hälfte seiner insgesamt 13-jährigen Straflagerhaft verbüsst und bitte deshalb um Entlassung, hiess es in dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Schreiben Chodorkowskis. Russlands berühmtester Häftling betonte, dass er seine Schuld nicht anerkenne. Die Anwälte des Ex-Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos unterstrichen, dass es sich bei Chodorkowskis Antrag nicht um ein Gnadengesuch beim Präsidenten handle. Chodorkowski war bereits 2008 mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.

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