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Timoschenko beklagt «politischen Lynchmord»

Kiew - Im Schlussplädoyer in ihrem Prozess wegen Amtsmissbrauchs hat die frühere ukrainische Ministerpräsidentin Julia Timoschenko Vorwürfe gegen die Regierung erhoben. Sie sei Opfer eines «politischen Lynchmordes», sagte Timoschenko am Donnerstag im Gerichtssaal in Kiew.

dyn / Quelle: sda / Donnerstag, 29. September 2011 / 18:55 h

«Dieser Prozess ist ein klassischer Fall eines politischen Lynchmordes. Die ganze Affäre ist gefälscht. Es gibt keinen Beweis für meine Schuld.» Sie müsse sich gegen «politische Unterdrückung» zur Wehr setzen, sagte sie. In ihrem Schlussplädoyer wandte sich die Politikerin an das Publikum und drehte dem Richter beinahe den Rücken zu. Sie spreche «zum ukrainischen Volk», betonte Timoschenko. Immer wieder wurde ihr Plädoyer vom Beifall von Abgeordneten ihrer Partei unterbrochen, die ebenso wie mehrere westliche Diplomaten im Gerichtssaal sassen.

Umstrittenes Gasabkommen

Die charismatische, aber umstrittene Oppositionspolitikerin steht seit Ende Juni vor Gericht und sitzt seit Anfang August in Untersuchungshaft. Sie soll während ihrer Regierungszeit im Jahr 2009 für Kiew äusserst ungünstige Gasabkommen mit Russland geschlossen und dazu nicht wie vorgeschrieben die Zustimmung des Kabinetts eingeholt haben.



Julia Timoschenko. /

Timoschenko erklärte dazu, mit ihrem Vorgehen sei ein erbitterter Preisstreit beendet worden. Dabei hatte die Regierung in Moskau den Gashahn auch für seine Kunden in Westeuropa abgedreht, um Druck auszuüben. Zu dem Zeitpunkt habe sie rechtens, logisch und effektiv gehandelt, sagte die Ex-Regierungschefin. Sie würde «alles wieder genauso machen».

Anklage fordert sieben Jahre Haft

Unter Verweis auf die angebliche «Schwere der Tat» fordert die Anklage sieben Jahre Haft. Die Verteidigung fordert einen Freispruch. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest. Timoschenko selbst sieht im Prozess einen Versuch ihres langjährigen Rivalen, des Präsidenten Viktor Janukowitsch, sie politisch auszuschalten. Ähnlich wird der Prozess auch im Ausland eingestuft.

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