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Eltern sollen sich das Sorgerecht künftig teilenBern - Eltern sollen künftig in der Regel das gemeinsame Sorgerecht haben. Nur wenn es zum Schutz des Kindes nötig ist, soll das Sorgerecht einem Elternteil vorenthalten werden. So möchte es der Bundesrat. Seine Vorschläge stossen weitgehend auf Zustimmung.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 17. November 2011 / 12:42 h
Das gemeinsame Sorgerecht hatte für Aufregung gesorgt: Als Justizministerin Simonetta Sommaruga zu Jahresbeginn ankündigte, gleichzeitig mit dem Sorgerecht das Unterhaltsrecht neu zu regeln, löste dies heftigen Protest aus. Väter- und Männerorganisationen warfen ihr vor, das gemeinsame Sorgerecht zu verzögern.
Nun sind die Väter zufrieden. Auf Antrag Sommarugas beschloss der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen. Das gemeinsame Sorgerecht hat er zuhanden des Parlaments verabschiedet, die Reform zum Unterhaltsrecht will er dem Parlament nächstes Jahr vorlegen. Das gemeinsame Sorgerecht sei damit auf der Zielgeraden, stellte der Dachverband männer.ch am Donnerstag fest.
Parteien im Grundsatz einverstanden Im Parlament dürfte die Vorlage tatsächlich gute Chancen haben: Die Parteien kündigen keinen Widerstand an. Die SP bedauert zwar die Abkoppelung des Unterhaltsrechts vom Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist aus Sicht der Partei erst sinnvoll, wenn sich die Eltern bei der Betreuung und den Unterhaltsbeiträgen geeinigt haben. Ein Grund dafür, die Vorlage abzulehnen, sei dies jedoch nicht, sagt die abtretende SP-Nationalrätin Anita Thanei (ZH).Heute hat die elterliche Sorge bei einer Scheidung in der Regel nur ein Elternteil. /
![]() Die SP werde versuchen, das Gesetz in einigen Punkten zu verbessern. Verbesserungsmöglichkeiten will auch die CVP prüfen. FDP und Grüne begrüssen die Trennung von Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Alles andere wäre zu kompliziert, findet FDP-Fraktionschefin Gabi Huber (UR). Auch die SVP will gegen die Reform nicht Sturm laufen. Seine Partei erkenne, dass die Probleme gelöst werden müssten - auch wenn kein Gesetz den gesunden Menschenverstand ersetzen könne, sagt SVP-Nationalrat Alfred Heer (ZH). Gleiches Recht für Väter und Mütter Künftig sollen in der Regel beide Elternteile die elterliche Sorge erhalten. Die Sorge kann einem Elternteil nur mit guten Gründen entzogen werden, etwa wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge gegeben sind. Bei nicht verheirateten Paaren entscheidet die Kindesschutzbehörde. Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall soll auch rückwirkend gelten, wenn ein Elternteil dies verlangt. Allerdings nur für Fälle, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
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