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Höhere Entschädigung für Hells Angels-MitgliedBellinzona - Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der Hells Angels MC Zürich teilweise gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft (BA) muss ihm die Entschädigung um rund 8000 auf über 27'000 Franken erhöhen. Der Beschwerdeführer hatte weit mehr gefordert.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 8. Februar 2012 / 13:04 h
Der Mann war im Rahmen der Aktion der BA gegen den Hells Angels MC Zürich im April 2004 wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Organisation festgenommen und für 41 Tage inhaftiert worden. Bei einer Razzia wurden bei ihm zahlreiche Waffen, fünf Harley's sowie zwei Luxusautos der Marken Ferrari und Hummer beschlagnahmt.
Im August 2011 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Die BA sprach dem Hells Angel eine Entschädigung von 11'200 Franken zu. Zudem wurde ihm eine Genugtuung für die zu unrecht erlittene Untersuchungshaft von 8200 Franken zugesprochen. Auferlegt wurden ihm gleichzeitig 24'000 Franken für die Kosten der Strafuntersuchung.
Nicht zufrieden Damit gab sich dieser jedoch nicht zufrieden. In einer Beschwerde an das Bundesstrafgericht forderte er eine Gesamtentschädigung von über 600'000 Franken.Ein Mitglied der Hells Angels bekommt mehr Geld. (Symbolbild) /
![]() Neben höheren Anwaltskosten machte er Schadenersatzforderungen für Wertverminderungen und Reparaturen seines Fahrzeugparks geltend. Zum einen hätten die während sieben Jahren beschlagnahmten Fahrzeuge an Wert eingebüsst. Zudem hätten sich diese bei der Herausgabe im vergangenen August in einem «geradezu desolaten Zustand» befunden. Entschädigung leicht erhöht In einem am Mittwoch publizierten Urteil befand die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eine Gesamtentschädigung von 27'597 Franken als angemessen. Anerkannt wurden einzig höhere Anwaltskosten. Alle übrigen Ansprüche wies das Gericht ab. Als verhältnismässig taxierte die Beschwerdekammer insbesondere die dem Beschuldigten zu drei Vierteln auferlegten Verfahrenskosten von 24'000 Franken. Durch massive Drohungen gegenüber Dritten habe er das Verfahren «schuldhaft verursacht», heisst es im Entscheid des Bundesstrafgerichts.
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