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Nationalrat stimmt Asylgesetz zuBern - Der Nationalrat hat am Donnerstag das Asylgesetz zu Ende beraten und sich dabei für weitere umstrittene Verschärfungen ausgesprochen. Ob diese tatsächlich im Gesetz verankert werden, hat nun der Ständerat zu entscheiden.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 14. Juni 2012 / 18:58 h
Der SP und den Grünen gehen die Verschärfungen entschieden zu weit. Die Linksparteien zeigten sich am Ende der Beratungen empört und lehnten das Gesetz in der Gesamtabstimmung ab. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga bat wiederholt darum, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten.
Am Mittwoch hatte sich der Rat unter anderem dafür ausgesprochen, dass Asylsuchende nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe erhalten sollen. Am Donnerstag verschärfte er die Härtefallregelung für vorläufig aufgenommene Personen. Diese soll neu erst nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren angewendet werden können.
Stimmt auch der Ständerat zu, werden Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung künftig erst nach einem Aufenthalt von sieben Jahren vertieft geprüft. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies den Rat vergeblich darauf hin, dass damit vorläufig Aufgenommene schlechter gestellt wären als Asylsuchende.
Familiennachzug erschwert Der Nationalrat beschloss weiter, dass Ehegatten und Kinder von vorläufig Aufgenommen frühestens nach fünf Jahren im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz leben dürfen. Heute liegt die Frist bei drei Jahren.Im Asylwesen werden die Zügel angezogen. /
![]() Eine weitere Verschärfung betrifft die Frage, ob die Ausweisung in ein bestimmtes Land zumutbar ist oder nicht. Erachtet der Bundesrat die Rückkehr in einen Staat als zumutbar, soll ein Vollzug der Ausweisung in jedem Fall als zumutbar gelten. Der Bundesrat sowie SP und Grüne wollten, dass dies nur in der Regel gilt, was Spielraum für die Prüfung von Einzelfällen gelassen hätte. Mehrfachgesuche abschreiben Auf Linie des Bundesrates war der Nationalrat auch bei Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Neu sollen abgewiesene Asylsuchende ein Wiedererwägungsgesuch innert 30 Tagen einreichen müssen, und zwar schriftlich und begründet. Wiederholt gleich begründete oder unbegründete Wiedererwägungsgesuche und Mehrfachgesuche sollen ausserdem formlos abgeschrieben werden. Dies gilt seit April bereits für Dublin-Fälle. Neu soll es für alle Asylsuchenden gelten.Keine Beschneidung des Rechtsweges Festgehalten hat der Nationalrat indes daran, dass Asylsuchende Entscheide gerichtlich anfechten können. Die SVP wollte einen internen Beschwerdedienst im Justiz- und Polizeidepartement einführen - als einzige Rekursinstanz für Asylentscheide des Bundesamtes für Migration. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das Gesetz mit 118 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.
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